Abmahnung aus München wegen „Arrow – Time of Death“

Wegen eines widerrechtlichen Uploads der Folge „Arrow – Time of Death“ auf einer Online-Tauschbörse und der damit verbundenen öffentlichen Zugänglichmachung dieser werden Anschlussinhaber von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt. In der Abmahnung werden die Anschlussinhaber aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, der sowohl einen Schadensersatz als auch die Erstattung der angefallenen Verfolgungskosten beinhaltet.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben ist in der Regel von ihren Anschluss eine Urheberrechtsverletzung an der Folge „Arrow – Time of Death“ veranlasst worden. Das bedeutet jedoch noch nicht, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an der Folge „Arrow – Time of Death“ auch selbst begangen haben. Rechtlich gesehen besteht aber vorab die Vermutung, dass der Anschlussinhaber als Täter gehandelt hat. Kann dieser beweissicher darlegen, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass ein Dritter die Urheberrechtsverletzung an der Folge „Arrow – Time of Death“ veranlasst haben könnte hat er die Vermutung widerlegt und eine Täterhaftung kann ausgeschlossen werden. Zwar kann dann noch eine Störerhaftung eingreifen, dieser ist jedoch regelmäßig nicht Schadensersatzpflichtig. Und die Zahlungsaufforderung kann teilweise zurückgewiesen werden.

Nicht vergessen werden darf aber der Unterlassungsanspruch. Diesen kann der Rechteinhaber sowohl gegen einen Täter als auch gegenüber einem Störer geltend machen. Das heißt jedoch nicht, dass der Abgemahnte voreilig eine beigefügte vorformulierte Erklärung abgegeben sollte. Dieser kann nachteilig für die Abgemahnten sein. Da diese eine lange Bindungsdauer haben, können nachteilige Klauseln die Abgemahnten noch weit in der Zukunft treffen.

Um sich gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten nicht zu verbauen, sollten Sie keine voreiligen Handlungen vornehmen. Nehmen Sie Abstand von Handlungen wie, Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, Zahlung des Abgeltungsbetrages oder Abgabe einer vorformulierten Unterlassungserklärung. Stattdessen sollten Sie die Mitnutzer des Internetanschlusses auf die Urheberrechtsverletzung an der Folge „Arrow – Time of Death“ ansprechen und einen fachkundigen Rechtsanwalt innerhalb der gesetzten Frist aufsuchen.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer:  in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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