Waldorf Frommer mahnt ab – „Nachts im Museum“

Urheberrechtsverstöße an der Filmkomödie „Nachts im Museum“ werden derzeit von den Rechtsanwälten der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt.

Den Adressaten der Abmahnschreiben wird vorgehalten, dass sie den Film „Nachts im Museum“ mittels einer Online-Tauschbörse illegal anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zu, § 19 a UrhG. Insofern liegt hier eine Urheberrechtsverletzung vor, weshalb die Kanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung fordert, sowie die Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von 815,00 Euro. Die Summe setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Was tue ich als Erstes, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht panisch reagieren und übereilte Handlungen vornehmen. Dies führt zu keiner Lösung des Problems. Im Gegenteil: die vorschnelle Zahlung des geforderten Betrages führt dazu, dass Sie Ihrem Verteidiger die Chance nehmen über die Höhe der Summe zu verhandeln. Dies ist im Nachhinein nämlich ausgeschlossen.

Sie sollten die Abmahnung jedoch auch nicht auf die leichte Schulter nehmen und einfach ignorieren. Dadurch laufen Sie Gefahr, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird, welches mit weiteren Kosten verbunden ist.

Nach alldem empfehlen wir Ihnen, zunächst die Ihnen gesetzte Frist aufzuschreiben und innerhalb dieser einen spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann nachprüfen, ob die Abmahnung rechtmäßig ist und inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Die Frage der Haftung sollte in jedem Fall geklärt werden. Von ihr hängt ab, ob Sie die Unterlassungserklärung abgeben und wie viel Sie der Gegenseite zahlen müssen. Bei der sogenannten Störerhaftung müssen Sie beispielsweise keinen Schadensersatz leisten. Sofern Sie ganz von der Haftung befreit sind, müssen Sie weder Schadensersatz noch Aufwendungsersatz zahlen und auch keine Unterlassungserklärung abgeben.

Sollten Sie ganz oder beschränkt haften, ist es nichtsdestotrotz ratsam die beigefügte Unterlassungserklärung insoweit abzuändern, als dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht. Dafür sollten Sie einen Rechtsanwalt aufsuchen, da dieser weiß, welche gesetzlichen Anforderungen die modifizierte Unterlassungserklärung erfüllen muss.

Die Kontaktaufnahme mit der gegnerischen Kanzlei sollte vermieden werden. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann nämlich jede Ihrer getätigten Aussagen gegen Sie verwendet werden. Zudem kann es sein, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt und ein weiteres Vorgehen Ihrerseits sinnlos wäre.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der widerrechtlichen Verwertung des Films „Nachts im Museum“ abgemahnt wurden, wenden Sie sich an unser Team von Abmahnhelfer.de. Wir geben Ihnen die Möglichkeit innerhalb eines kostenlosen Erstgesprächs Ihren Fall zu schildern und eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Unsere Rufnummer lautet: .

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.