„Supernatural-Fan Fiction“ wird von Waldorf Frommer abgemahnt

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt Anschlussinhaber im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an der Folge der TV-Serie „Supernatural-Fan Fiction“ ab.

Diesen sollen die Anschlussinhaber unbefugt über eine Online-Tauschbörse verbreitet haben. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die abgemahnten Anschlussinhaber daher im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, der sowohl einen Schadensersatz also auch die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten beinhaltet.

Diese Forderungen der Warner Bros. Entertainment GmbH sind zwar üblich bei derartigen Filesharing-Abmahnungen, jedoch heißt das nicht, dass diese Forderungen auch gegen Sie als Anschlussinhaber bestehen. Zwar besteht vorab die Vermutung, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV-Serie „Supernatural-Fan Fiction“ veranlasst haben, diese beruht jedoch aufgrund der Annahme von allgemeinen Lebensgeschehen. Können Sie daher beweissicher darlegen, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass sich ein anderes Lebensgeschehen vorgetragen hat, also ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann die Vermutung erfolgreich Wiederlegt werden. Das hat zur Folge, das eine Täterhaftung des Anschlussinhabers ausgeschlossen werden kann und damit gegen diesen kein Schadensersatz begründet wurde.

Auch wenn Sie als Anschlussinhaber dann noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden können, können Sie zumindest einen Teil der Zahlungsaufforderung zurückweisen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV-Serie „Supernatural-Fan Fiction“ erhalten haben, sollten Sie daher vorerst Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der dann insbesondere auch die Haftungsfrage beantworten kann.

Wichtig ist, das Sie die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV-Serie „Supernatural-Fan Fiction“ nicht lediglich ignorieren, selbst wenn Sie sich sicher sind, das Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung nicht veranlasst haben. Denn auch wenn dann die Zahlungsaufforderung zumindest teilweise zurückgewiesen werden kann, könnten Sie noch als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Ein Störer haftet auch für das Verhalten Dritter, wenn er die Gefahr der Verletzung durch das zur Verfügungstellen des Anschlusses geschaffen hat. Gegen den Störer sind im Falle einer Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV-Serie „Supernatural-Fan Fiction“ Unterlassungsansprüche entstanden. Auch können von diesen Verlangt werden die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten. Eine Störerhaftung kann dann entfallen, wenn der Anschlussinhaber seinen Anschluss ausreichend gesichert hat und den Mitnutzern des Anschlusses auf die Illegalität von Filesharing hingewiesen und selbiges verboten hat.

Um sich Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht unnötig zu verschlechtern, sollten Sie unbedingt bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Folge der TV-Serie „Supernatural-Fan Fiction“ einen fachkundigen Rechtsanwalt innerhalb der gesetzten Frist aufsuchen. Unterlassen Sie vorher Handlungen wie Zahlung, Kontaktaufnahme oder sogar Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer:  können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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