Abmahnung durch Daniel Sebastian – „538 Dance Smash Vol. 1“

Momentan mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „538 Dance Smash Vol. 1“ ab.

In seinen Abmahnschreiben wirft er den Betroffenen vor, dass sie innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie eDonkey oder BitTorrent, anderen Nutzern das abgemahnte Werk zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung steht allein dem Rechteinhaber bzw. Urheber zu gem. § 19 a UrhG.

Aufgrund der Rechtsverletzung soll der Abgemahnte einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abgeben.

Wie gehe ich am besten vor, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie diese ernst nehmen. Das Ignorieren der Abmahnung wird das Problem nicht lösen, sondern nur zeitlich nach hinten verschieben. Zudem riskieren Sie damit, dass die Gegenseite vor Gericht eine einstweilige Verfügung gegen Sie erwirkt.

Stattdessen raten wir Ihnen die Kontaktaufnahme mit einem spezialisierten Rechtsanwalt. Dieser wird die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen, Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unterzeichnet werden. Sie enthält regelmäßig Angaben, die zu weitgehend sind und sie benachteiligen können. Zum Beispiel kann sie folgende Regelungen beinhalten:

  • ein Schuldanerkenntnis, welches bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann,
  • die Verpflichtung zur Zahlung einer gegebenenfalls überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung,
  • ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite und/oder
  • die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren.

Sie sollten die Erklärung von dem von Ihnen aufgesuchten Rechtsanwalt abändern lassen, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt. Muster einer solchen modifizierten Unterlassungserklärung, wie sie im Internet zu finden sind, sollten Sie nicht verwenden, da sie meist von juristischen Laien verfasst wurden und daher Fehler enthalten können.

Das Team von Abmahnhelfer.de bietet Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch die Möglichkeit Ihren persönlichen Fall zu erläutern und wird Ihnen sodann eine anwaltliche Ersteinschätzung geben. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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