WeSaveYourCopyRights Abmahnung – „Black Sails“

Die Crystalis Entertainment UG hat die Kanzlei WeSaveYourCopyRights beauftragt Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an der TV-Serie „Black Sails“ abzumahnen.

Was wird den Betroffenen vorgeworfen?

Die US-amerikanische Abenteuerserie „Black Sails“ ist ein Prequel zu dem Roman „Die Schatzinsel“ von Robert Louis Stevenson. Sie soll mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so illegal weltweit öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Es ist jedoch zu beachten, dass bei solchen Tauschbörsen durch das Herunterladen von Dateien gleichzeitig auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch den anderen Usern zur Verfügung gestellt werden. Soweit das zur Verfügung stellen ohne die vorherige Einwilligung des Rechteinhabers, vorliegend der Crystalis Entertainment UG, erfolgte, ist bereits eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei WeSaveYourCopyRights die Abgemahnten auf, das betroffenen Werk unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 850,00 Euro zu zahlen, welcher Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten beinhaltet.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung richtig?

Nach Erhalt einer Abmahnung wissen viele der Betroffenen nicht, wie sie sich verhalten sollen. Einige denken, dass es sinnvoll ist, die Abmahnung zu ignorieren, während andere übereilt den Forderungen der Gegenseite nachkommen. Beide Vorgehensweisen sollte Sie unterlassen und stattdessen einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersuchen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Zudem kann er herausfinden, ob und wenn ja, inwieweit Sie für die Urheberrechtsverletzung haften. Die Frage der Haftung richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie ebenfalls juristisch überprüfen lassen. Sie ist oft zu weitgehend und zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert. Sie sollten sie von dem von Ihnen konsultierten Rechtsanwalt abändern (modifizieren) lassen, sodass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Das Team von Abmahnhelfer.de ist bundesweit tätig und greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Gerne können Sie uns anrufen, wenn auch Sie eine Abmahnung erhalten haben und unser kostenloses Erstgespräch nutzen. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 - 200 590 770 .

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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