Waldorf Frommer Abmahnung – „Die Augen des Engels“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer geht derzeit gegen angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Augen des Engels“ vor.

Den Anschlussinhabern wird vorgehalten, das unkonventionelle Drama über den spektakulären Mordfall „Amanda Knox“ innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die öffentliche Zugänglichmachung ist jedoch illegal, soweit der Urheber bzw. Rechteinhaber nicht seine vorherige Einwilligung dazu abgegeben hat. So liegt es auch in dem vorliegenden Fall.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung soll der Abgemahnte einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen, welcher sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammensetzt, und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen, sondern stattdessen die folgenden Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilige zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zu der Gegenseite aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Sie sollten innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen im Urheberrecht erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen und sich von diesem rechtlich beraten lassen. Er kann die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Sie sollten es unterlassen mit der Kanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufzunehmen; auch nicht telefonisch. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden und es ist gut möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass ein Vorgehen gegen die Abmahnung sinnlos ist.

Ob und inwieweit Sie haften, ist eine Frage des Einzelfalls. Grundsätzlich wird jedoch zwischen der Täter- und Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, so muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. In bestimmten Konstellationen kann sich der Störer sogar ganz von der Haftung befreien.

Wenn wir Ihre Abmahnung überprüfen sollen, melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch inklusiev anwaltlicher Ersteinschätzung bei unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

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