Waldorf Frommer Abmahnung – „Kein Ort ohne dich“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt momentan Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Drama „Kein Ort ohne dich“ ab.

Der abgemahnte Film, der auf einem Buch des Autors Nicholas Sparks beruht, handelt von einer bedrohten jungen Liebe, die in der Geschichte eines lebenslang verbundenen Ehepaars Inspiration und Kraft findet.

Innerhalb eines Filesharing-Netzwerks soll der Betroffene den Film anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber beziehungsweise Rechteinhaber zu (vgl. § 19 a UrhG), weshalb sie illegal ist, soweit dieser keine vorherige notwendige Einwilligung gegeben hat.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordern die Anwälte der Münchner Kanzlei den Abgemahnten zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist und der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro auf. Der Pauschalbetrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen. In der Erklärung verpflichten Sie sich in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten habe?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Eine voreilige Zahlung des geforderten Betrages führt dazu, dass Sie Ihrem Verteidiger die Möglichkeit nehmen über die Höhe des Betrages zu verhandeln.

Stattdessen raten wir Ihnen deshalb dazu, einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen überprüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ohne vorherige juristische Überprüfung unterzeichnen. Sie ist meist zu weitgehend und kann Formulierungen enthalten, die sie unnötig benachteiligen. Sie sollten die Erklärung von einem Rechtsanwalt abändern lassen, sodass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben reduziert.

Hafte ich für eine nicht von mir begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich können Sie als Störer auch für eine Urheberrechtsverletzung haften, die von einem Dritten verursacht wurde. Störer ist derjenige, der seinen Internetanschluss anderen zur Verfügung stellt und deshalb mitverantwortlich für die Rechtsverletzung ist. Unter bestimmten Voraussetzungen kann sich der Störer von seiner Haftung befreien. Wenn der Täter ein volljähriges Familienmitglied ist und die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat, haftet der Störer grundsätzlich nicht für ihn; dies entschied der Bundesgerichtshof im Jahr 2014 (BGH, Urt. v. 08.01.2014, I ZR 169/12 „BearShare“).

Melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de, wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns von Ihrem persönlichen Fall berichten und erhalten sogleich eine anwaltliche Ersteinschätzung. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  an oder füllen Sie das Kontaktformular auf unserer Website aus. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Fileshraing-Abmahnungen zurück und sind im gesamten Bundesgebiet tätig.

Ihr Abmahnhelfer.de Team

 

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