„Inherent Vice – Natürliche Mängel“ – Abmahnung aus München

Im Namen der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH geht die Kanzlei Waldorf Frommer gegen Anschlussinhaber vor, die den Film „Inherent Vice – Natürliche Mängel“ illegal weltweit öffentlich zugänglich gemacht haben sollen.

„Inherent Vice – Natürliche Mängel“ ist eine US-amerikanische Kriminalkomödie, die von dem Privatdetektiven und Drogenliebhaber Larry „Doc“ Sportello handelt, welcher in eine undurchschaubare Geschichte von Mord und Drogenschmuggel hineingezogen wird.

Mittels eines p2p-Netzwerks, wie BitTorrent, eDonkey oder Limewire, soll der Betroffene den abgemahnten Film anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Die Zugänglichmachung erfolgte jedoch ohne die erforderliche Einwilligung der Warner Bros. Entertainment Germany GmbH, weshalb sie illegal war.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer den Betroffenen auf, dass abgemahnte Werk unverzüglich und dauerhaft zu löschen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben sowie einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu entrichten.

Abmahnung erhalten – was tun?

Wenn Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie diese in keinem Fall ignorieren. Das „nichts tun“ kann dazu führen, dass gegen Sie ein kostspieliges einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht eingeleitet wird.

Vielmehr raten wir Ihnen dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser wird die Abmahnung auf Ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Zudem kann er prüfen, ob und wenn ja, inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften. Dies ist abhängig von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls und kann deshalb nicht pauschalisiert werden.

Sie sollten es unterlassen mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Nach der Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwertet werden. Außerdem ist es möglich, dass probiert wird, Sie davon zu überzeugen, dass es sinnlos ist gegen die Abmahnung vorzugehen, da keine Verteidigungsmöglichkeiten bestehen.

Sollte ich die vorformulierte Unterlassungserklärung abgeben?

Die beigefügte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne jegliche Abänderung unterzeichnet werden. Sie ist regelmäßig zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und kann Sie daher benachteiligen. Sie kann zum Beispiel ein Schuldanerkenntnis enthalten oder eine Klausel, die Sie an die Erklärung über 30 Jahre bindet.

Ein erfahrener Rechtsanwalt sollte deshalb die Unterlassungserklärung abändern (modifizieren). Sie sollten kein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet verwenden, da diese meist von juristischen Laien verfasst wurden und deshalb Ungenauigkeiten enthalten können. Schon die kleinste Ungenauigkeit kann jedoch dazu führen, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Das Team von Abmahnhelfer.de berät Sie, wenn Sie eine urheberrechtliche Abmahnung erhalten haben und bietet Ihnen die Möglichkeit eines kostenlosen Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Rufnummer: 030 - 200 590 770  an. Gerne können Sie auch das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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