Daniel Sebastian mahnt ab – „About: Berlin Vol: 10“

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt zur Zeit angebliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musiksampler „About: Berlin Vol: 10“ ab.

„About: Berlin Vol: 10“ ist ein Sampler, der am 15. Mai 2015 erschienen ist und sowohl aktuelle „Deep House“ Tracks als auch Klassiker der House Musik umfasst.

Der Abgemahnte soll innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks anderen Nutzern einzelne oder alle Songs des Samplers zur Verfügung gestellt und das Werk so illegal weltweit öffentlich zugänglich gemacht haben.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung soll der Anschlussinhaber eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben, in der er sich verpflichtet in Zukunft keine entsprechenden Rechtsverletzungen mehr zu begehen und einen pauschalen Abgeltungsbetrag, der die Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten umfasst, in Höhe von 800,00 Euro zahlen.

Wie reagiere ich auf eine urheberrechtliche Abmahnung am besten?

Nach Erhalt einer Abmahnung geraten viele der Betroffenen in Panik und handeln unüberlegt und vorschnell. Eine übereilte Zahlung des geforderten Betrages führt dazu, dass Sie Ihrem Verteidiger die Chance nehmen über die Höhe des Betrages zu verhandeln.

Vielmehr raten wir Ihnen dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüft und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigt.

Die Frage der Haftung kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls abhängig. Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Der Täter haftet vollumfänglich, während der Störer keinen Schadensersatz leisten muss. In bestimmten Konstellationen kommt es auch vor, dass sich der Störer von der Haftung befreien kann.

Sollte ich eine vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben?

Die Abgabe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung ist immer dann empfehlenswert, wenn Sie mehr als nur die abgemahnte Datei im Internet getauscht haben. Besonders aufpassen sollten Sie, wenn der Vorwurf des Filesharings einen Chartcontainer, Sampler  – so wie vorliegend – oder eine Compilation betrifft. In solchen Fällen besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch von anderen Kanzleien abgemahnt werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung verhindern, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Auch, wenn Sie sich die Abmahnung gar nicht erklären können, weil beispielsweise ein Dritter auf ihr ungesichertes W-LAN-Netzwerk zugegriffen hat, bietet die vorbeugende Unterlassungserklärung eine langfristige Lösung und hilft ein Ausufern der Kosten zu vermeiden. Mit Abgabe der Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden, eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen.

Melden Sie sich bei unserem spezialisierten Team von Abmahnhelfer.de, wenn Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben und gegen dieses Vorgehen wollen. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall erläutern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 - 200 590 770  oder wenn Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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