Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen Filesharing des Films “Die Farbe des Horizonts” (“Adrift”)

Die in München ansässige Kanzlei Frommer Legal ist für urheberrechtliche Abmahnungen bekannt. Derzeit verschickt sie im Namen der TOBIS Film GmbH ein Schreiben, mit dem das Filesharing des Films “Adrift” (deutscher Titel: “Die Farbe des Horizonts”) abgemahnt wird – wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen. Der Adressat soll den Film über ein Filesharing-Programm ohne Zustimmung der TOBIS Film GmbH im Internet verbreitet haben. Wie reagieren Betroffene am besten?

Frommer Legal (ehemals Waldorf Frommer): Abmahnung wegen Filesharing des Films Adrift – Die Farbe des Horizonts

Das Filmdrama “Adrift” des Regisseurs Baltasar Kormákur aus dem Jahr 2018 basiert auf einer wahren Begebenheit: Die junge Tami Oldham und ihr Verlobter Richard Sharp geraten während eines Segeltörns im Pazifischen Ozean zwischen Tahiti und Kalifornien in einen schweren Sturm. Die Reise wird zum Horror-Trip: Richard geht über Bord und Tami erwacht Stunden später auf offener See allein im Boot. Weil der Zielhafen San Diego mit dem beschädigten Segelboot unerreichbar ist, beschließt Tami, Kurs auf das 1.500 Seemeilen entfernte Hawaii zu nehmen. Ihr schwer verletzter Verlobter unterstützt sie dabei – doch dessen Hilfe erweist sich am Ende als Halluzination.

Wie sollten Abgemahnte auf die Forderung von Frommer Legal reagieren?  

Die Kanzlei Frommer Legal macht für das Filesharing des Films “Adrift” folgende Ansprüche geltend: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz in Höhe von 700 Euro und als Aufwendungsersatz Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro. Frommer Legal bietet in der Regel an, gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Nach Ablauf der von der Kanzlei gesetzten Frist wird mit der Ergreifung gerichtlicher Hilfe gedroht.

Doch die genannte Vergleichssumme von 935,80 Euro ist in den meisten Fällen überhöht – insofern überhaupt eine Haftung des Adressaten besteht. Der Betrag sollte deshalb zunächst von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft werden. Die Forderungssumme kann oft gesenkt werden, auch wenn der Abgemahnte die Tat selbst begangen hat.

Bei Unterlassungserklärungen ist besondere Vorsicht geboten: Gibt man eine Unterlassungserklärung ab, kann sie so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden. In vielen Fällen ist sie jedoch gar nicht erforderlich. Wenn überhaupt eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden muss, sollte sie unbedingt anwaltlich geprüft und gegebenenfalls abgeändert werden.

Unsere Tipps zum Umgang mit Abmahnungen der Kanzlei Frommer Legal 

Die Kanzlei Frommer Legal räumt Ihnen in der Regel nur eine kurze Frist ein, um auf die Abmahnung zu reagieren. Trotzdem sollten Sie nichts überstürzen. Eine Reaktion muss aber auf jeden Fall fristgerecht erfolgen, sonst riskieren Sie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, das hohe Kosten verursachen kann.

  • Kontaktieren Sie die Kanzlei Frommer Legal auf keinen Fall selbst und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Die Gegenseite erhält sonst Informationen, die gegen Sie verwendet werden könnten.
  • Unterschreiben Sie nichts ohne anwaltliche Prüfung und zahlen Sie die geforderte Vergleichssumme nicht.
  • Nutzen Sie unsere kostenlose und unverbindliche telefonische Erstberatung – wir unterstützen Sie bei der Abwendung der Forderungen von Frommer Legal.

Weil jeder Einzelfall anders ist, muss er individuell geprüft werden. Konsultieren Sie daher im Fall einer Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal wegen des Films “Adrift” einen auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt. Profitieren Sie von unserem kostenlosen Erstgespräch! Die auf Filesharing spezialisierten Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall und beraten Sie bei einer Abmahnung von der Kanzlei Frommer Legal. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.