Filmdrama “Ben is Back”: Abgemahnt von der Kanzlei Frommer Legal

Frommer Legal-Abmahnung  wegen illegalem Filesharing des Films Ben is Back

Aktuell verschickt die Rechtsanwaltskanzlei Frommer Legal Abmahnungen an Internetanschlussinhaber, die das US-amerikanische Filmdrama “Ben is Back” auf einer Filesharing-Plattform heruntergeladen und zum Download bereitgestellt haben sollen. Den Abgemahnten wird vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

In den deutschen Kinos lief “Ben is Back” mit Julia Roberts in der Hauptrolle ab Januar 2019. Das Drama erzählt die Geschichte über einen Zeitraum von 24 Stunden: An Weihnachten steht Holly Burns drogensüchtiger Sohn Ben, der die Feiertage eigentlich in der Entzugsklinik verbringen sollte, plötzlich vor der Tür. Bens Vater und Schwester zeigen sich wenig begeistert, denn sie wissen, wozu Ben durch seine Sucht fähig ist. Holly bringt es nicht übers Herz, Ben zurück in die Klinik zu bringen, und gestattet ihm, einen Tag zu bleiben. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen, die Holly ergreift, und Bens Beteuerungen, dass er die Drogen hinter sich gelassen hat, kippt die Stimmung schon bald. Ben wird von seiner Vergangenheit eingeholt…

Frommer Legal-Abmahnung: Was wird gefordert?

Der Adressat der Filesharing-Abmahnung wegen des Films “Ben is Back” wird von der Kanzlei Frommer Legal im Auftrag des Filmrechteinhabers dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Eine Musterunterlassungserklärung liegt dem Schreiben der Abmahnkanzlei bereits bei.

Weiterhin werden ein Lizenzschaden in Höhe von 700 Euro sowie auch Rechtsanwaltskosten von 235,80 Euro geltend gemacht. Im Interesse einer außergerichtlichen Klärung des Falls soll der Abgemahnte die Vergleichssumme von insgesamt 935,80 Euro zahlen und die Unterlassungserklärung fristgerecht abgeben.

Wie sollten Anschlussinhaber auf die Abmahnung reagieren?

  • Halten Sie sich an die in der Filesharing-Abmahnung gesetzten Fristen, um zu verhindern, dass der Fall vor Gericht landet.
  • Kontaktieren Sie die Kanzlei Frommer Legal nicht, um Ihren Standpunkt zu erläutern. Alles, was Sie sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.
  • Zahlen Sie den geforderten Geldbetrag nicht, denn die Höhe ist verhandelbar und sollten Sie die Rechtsverletzung nicht zu verantworten haben, sind Sie zur Zahlung auch nicht verpflichtet.
  • Auch wenn Sie den Film “Ben is Back” illegal im Internet geteilt haben, sollten Sie die Musterunterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Wenn überhaupt sollten Sie eine modifizierte, im Idealfall von einem Anwalt ausgearbeitete Unterlassungserklärung abgeben. In vielen Fällen ist aber gar keine Unterlassungserklärung nötig.
  • Abgemahnten ist zu raten, sich fachkundige Hilfe zu suchen. Ein auf Urheberrecht oder Filesharing spezialisierter Anwalt sollte die Frommer Legal-Abmahnung zunächst prüfen und feststellen, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Nicht alle Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen sind berechtigt!

Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bietet Empfängern von Filesharing-Abmahnungen eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Einer unserer Anwälte prüft Ihre Abmahnung der Kanzlei Frommer Legal und bespricht mit Ihnen Ihre möglichen Optionen. Im besten Fall können alle Ansprüche aus der Abmahnung abgewehrt werden. Kommen Sie als Täter infrage, so kann die Vergleichssumme deutlich reduziert und die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten angepasst werden.

Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular, damit wir Ihnen weiterhelfen können.

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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