Kanzlei Sarwari mahnt Porno-Filesharing für VPS Film ab

Zurzeit verschickt Rechtsanwalt Yussof Sarwari Filesharing-Abmahnungen im Auftrag der VPS Film Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mbH. Dem Abgemahnten wird das Filesharing eines urheberrechtlich geschützten Erotik- oder Pornofilms, dessen Rechteinhaberin VPS Film ist, vorgeworfen.

Porno-Filesharing: Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari im Auftrag von VPS Film

Die Abmahnungen wegen Filesharing gehen immer an den Inhaber des Internetanschlusses, über den die Rechtsverletzung stattgefunden hat. Dass nicht unbedingt der Anschlussinhaber selbst für den Down- und Upload des Pornos verantwortlich ist, spielt erst einmal keine Rolle.

Das Unternehmen VPS Film Entertainment Filmverwertungsgesellschaft mit Sitz in Herschweiler-Pettersheim (Rheinland-Pfalz) verwertet und verbreitet Filme aus dem Erwachsenenbereich und handelt mit entsprechenden DVDs, Spielzeug und Nahrungsergänzungsmitteln.

Unter anderem folgende Porno- oder Erotikfilme hat die Kanzlei Sarwari für VPS Film in der Vergangenheit abgemahnt:

Forderungen von Yussof Sarwari gegenüber dem Abgemahnten

Folgende Ansprüche macht die Kanzlei Sarwari im Auftrag von VPS Film gegenüber dem Anschlussinhaber geltend:

  • Unterlassungsanspruch: Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
  • Schadensersatzanspruch: Für den angeblichen Lizenzschaden wird ein Schadensersatz in Höhe von 614,33 Euro pro Film geltend gemacht.
  • Aufwendungsersatzanspruch: Als eigentliche Abmahnkosten beziehungsweise die Kosten für den Rechtsanwalt fordert Sarwari 280,60 Euro.
  • Vernichtungsanspruch: Der Abgemahnte soll den Film von der Tauschbörse und dem Computer löschen, um den Urheberrechtsverstoß vollständig zu beseitigen.

Schließlich bietet Rechtsanwalt Sarwari zur Abgeltung sämtlicher Ansprüche seitens VPS Film einen Vergleich in Höhe von 650 Euro zur Erledigung der Sache an.

Sarwari-Abmahnung wegen Filesharing erhalten? – So reagieren Sie richtig!

Abgemahnte Anschlussinhaber sollten Filesharing-Abmahnung von Yussof Sarwari ernst nehmen. Bei Nicht- oder falscher Reaktion auf das Schreiben besteht das Risiko, dass der Fall vor Gericht landet.

Da nicht jede Filesharing-Abmahnung berechtigt ist und der Anschlussinhaber unter Umständen nur teilweise oder gar nicht haftet, sollte die Abmahnung von einem erfahrenen Anwalt geprüft werden. Abgemahnte sollten nicht voreilig die geforderte Geldsumme überweisen oder die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Die Unterlassungserklärung muss unbedingt von einem Anwalt umformuliert werden, falls denn überhaupt eine solche Erklärung abgegeben werden muss.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, verfügen über langjährige Erfahrung mit Filesharing-Abmahnungen und den unterschiedlichen Abmahnkanzleien. Wir bieten Anschlussinhabern, die von der Kanzlei Yussof Sarwari abgemahnt wurden, eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt prüft Ihre Abmahnung wegen Filesharing individuell und berät Sie unverbindlich zur weiteren Vorgehensweise. Rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

 

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