Frommer Legal mahnt Filesharing von “Assassination Nation” ab

Die Münchener Rechtsanwaltskanzlei Kanzlei Frommer Legal mahnt aktuell das Filesharing des US-amerikanischen Thrillers “Assassination Nation” ab. Die Abmahnkanzlei vertritt seit Jahren große Produktionsfirmen in Fällen von Urheberrechtsverletzungen. Solchen Filesharing-Abmahnungen liegt der Vorwurf zugrunde, der Film sei in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten worden. Wegen der damit verbundenen Urheberrechtsverletzung verlangt Frommer Legal vom Adressaten des Abmahnschreibens Schadensersatz und eine Unterlassungserklärung.

Der Film “Assassination Nation” 

Frommer Legal (Waldorf Frommer) mahnt Filesharing „Assassination Nation“ ab

Der Thriller “Assassination Nation” des Regisseurs und Drehbuchautors Sam Levinson hatte seine Weltpremiere im Januar 2018 auf dem Sundance Film Festival in Park City, Utah. Die Hauptrollen spielen Odessa Young, Suki Waterhouse und Hari Nef.

“Assassination Nation” handelt von der Highschool-Schülerin Lily und ihren Freunden, die in der Stadt Salem im US-Bundesstaat Massachusetts leben. Als ein Hackerangriff private Daten und Geheimnisse der Bewohner der amerikanischen Kleinstadt offenlegt, machen die Betroffenen Lily und ihre Freundinnen für den Angriff verantwortlich und konfrontieren sie mit massiver Gewalt. Um zu überleben, müssen die Teenager jetzt zusammenhalten.

Was verlangt Frommer Legal von den Abgemahnten? 

Dem Adressaten des Schreibens wird vorgeworfen, den Film “Assassination Nation” im Internet heruntergeladen und zum Download bereitgestellt zu haben. Bei den Abmahnungen von Frommer Legal wegen unerlaubtem Filesharing werden immer dieselben Ansprüche gestellt:

  • Der Abgemahnte soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
  • Für den angeblichen Lizenzschaden fordert Frommer Legal Schadensersatz – in diesem Fall 700 Euro.
  • Außerdem werden Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro für den Ausspruch der Abmahnung verlangt.

Nichts unterschreiben und nichts zahlen! 

Bei Frommer-Legal-Abmahnungen sollte der Abgemahnte nicht voreilig auf die Forderungen der Kanzlei eingehen. Insbesondere der Unterlassungsanspruch ist sowohl rechtlich als auch finanziell problematisch. Mit der Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung geht der abgemahnte Anschlussinhaber nämlich eine lebenslange Verpflichtung ein: Wird gegen die Unterlassungserklärung verstoßen, sind Vertragsstrafen von bis zu 5.000 Euro möglich.

Bei den Anwaltskosten und der geforderten Schadensersatzsumme handelt es sich um einen pauschalen Vergleichsbetrag, durch dessen Zahlung die Ansprüche vollumfänglich erledigt sein sollen. Doch Abgemahnte sollten die insgesamt 935,80 Euro nicht einfach bezahlen, denn nicht in jedem Fall sind die Ansprüche berechtigt – sie bestehen ausschließlich gegenüber dem Täter. Der Inhaber des Internetanschlusses muss die Rechtsverletzung aber nicht selbst begangen haben. Auch Familienmitglieder, Mitbewohner oder Gäste könnten den Film “Assassination Nation” illegal im Internet geteilt haben. Die Höhe der Vergleichssumme ist außerdem in der Regel verhandelbar.

Filesharing-Abmahnung wegen “Assassination Nation”: Was tun? 

Wer eine Frommer-Legal-Abmahnung wegen des Films “Assassination Nation” in seinem Briefkasten findet, sollte ruhig bleiben und keine leichtfertigen Auskünfte erteilen. Nehmen Sie keinen Kontakt zur Abmahnkanzlei auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte ein Anwalt prüfen, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht.

Halten Sie dringend die genannten Fristen ein und kontaktieren Sie umgehend einen Anwalt. Im Idealfall können sämtliche Ansprüche aus der Abmahnung zurückgewiesen werden, etwa wenn Sie nicht selbst für die Tat in Frage kommen. Dann müssen Sie nämlich auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Nicht auf die Abmahnung reagieren, ist aber auch keine Option. Hier unsere Tipps zum Umgang mit einer Filesharing-Abmahnung:

  • Beachten Sie unbedingt die angegebenen Fristen.
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die Unterlassungserklärung.
  • Leisten Sie keine Zahlung.
  • Kontaktieren Sie einen auf Filesharing spezialisierten Anwalt.

Kostenlose Erstberatung nutzen und Ansprüche prüfen lassen  

Damit keine überzogenen Haftungsansprüche entstehen, sollten betroffene Anschlussinhaber das Vorgehen der Kanzlei Frommer Legal prüfen lassen. Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN unterstützt Sie gern dabei. Unsere auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Anwälte sorgen dafür, dass unberechtigte Forderungen zurückgewiesen und hohe Vertragsstrafen vermieden oder abgemildert werden. Unterlassungserklärungen sollten zumindest abgeändert werden.

Rufen Sie uns an: Wir besprechen die Einzelheiten Ihres individuellen Falls mit Ihnen – unverbindlich und kostenlos in unserem Erstgespräch. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77.

 

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