Warner Bros. lässt Filesharing der Serie “The 100” abmahnen

Die Münchener Kanzlei Frommer Legal mahnt seit Jahren massenhaft Urheberrechtsverletzungen für die Film- und Fernsehgesellschaft Warner Bros Entertainment GmbH ab. Aktuell erhalten Anschlussinhaber, die angeblich eine oder mehrere Episoden der US-amerikanischen Science-Fiction-Serie “The 100” auf einer Tauschbörse heruntergeladen und geteilt haben, Filesharing-Abmahnungen.

Serie The 100: Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal

In der TV-Serie “The 100” werden hundert aufmüpfige oder kriminelle Jugendliche auf die durch einen Atomkrieg vor 97 Jahren nahezu zerstörte Erde geschickt. Ihre Mission ist es, herauszufinden, ob die Möglichkeit besteht, den Planeten in naher Zukunft wieder zu besiedeln. Als die Jugendlichen dort ankommen, bemerken sie schnell, dass sie nicht alleine sind. Sie stoßen auf gefährliche mutierte Tiere und sogenannte Grounder – Menschen, die auf der Erde überlebt haben. Schon bald bahnen sich erste Konflikte in der Gruppe und mit den Groundern an…

Die deutschsprachige Erstausstrahlung der aus sieben Staffeln und 100 Episoden bestehenden Serie sendeten die Privatsender ProSieben und Sixx ab Juli 2015.

Das fordert die Kanzlei Frommer Legal vom Anschlussinhaber

Adressat einer Filesharing-Abmahnung ist immer der Inhaber des Internetanschlusses, über den der unerlaubte Down- oder Upload der urheberrechtlich geschützten Datei stattgefunden hat.

Die Kanzlei fordert vom Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, womit unterbunden werden soll, dass der Anschlussinhaber zukünftig erneut “The 100”-Episoden auf Internettauschbörsen öffentlich zugänglich macht. Weiterhin wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages von 569,50 Euro für eine Episode von “The 100” gefordert. Der Betrag setzt sich aus 400 Euro Schadensersatz und 169,50 Euro Rechtsanwaltskosten zusammen.

So reagieren Anschlussinhaber richtig

Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann fast nie rückgängig gemacht werden, weshalb diese nicht ohne vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt unterschrieben werden sollte. In vielen Fällen muss auch gar keine Unterlassungserklärung abgegeben werden und auch die Zahlungsansprüche aus der Abmahnung sind nicht berechtigt.

Abgemahnten Anschlussinhabern ist zu raten, sich fachkundige Hilfe zu suchen. Die Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN bietet Abgemahnten ein kostenloses Erstgespräch an. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt prüft Ihre Frommer-Legal-Abmahnung wegen Filesharing und bespricht mit Ihnen unverbindlich eine mögliche Verteidigungsstrategie. Im besten Fall können die Ansprüche aus der Abmahnung ganz zurückgewiesen oder zumindest reduziert werden. Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77 oder über unser Kontaktformular.

 

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