Frommer Legal: Filesharing-Abmahnung für “15:17 to Paris”

Die Münchener Anwaltskanzlei Frommer Legal mahnt das unerlaubte Filesharing des US-amerikanischen Thrillers “15:17 to Paris” (Originaltitel: “The 15:17 to Paris”) aus dem Jahr 2018 ab. Gegenüber dem Adressaten der Abmahnung wird der Vorwurf erhoben, den Spielfilm “15:17 to Paris” auf einer Internettauschbörse (zum Beispiel BitTorrent) heruntergeladen und gleichzeitig zum Download angeboten zu haben.

Frommer Legal Abmahnung wegen Filesharing des Films 15:17 to Paris

Der auf wahren Ereignissen beruhende Film “15:17 to Paris”, bei dem Clint Eastwood Regie führte, erzählt die Geschichte vom Anschlag auf den Thalys-Zug am 21. August 2015 im Grenzgebiet von Frankreich und Belgien. In Rückblenden zeigt der Film gemeinsame Etappen aus den Lebensläufen der drei Freunde Spencer Stone, Alek Skarlatos und Anthony Sadler (die drei spielen sich jeweils selbst). Als sie sich schließlich im Schnellzug Thalys auf einer Europarundreise befinden, steigt während der Zugfahrt von Amsterdam nach Paris der marokkanische Attentäter Ayoub El Khazzani in Brüssel in den Zug. Die drei Freunde und zwei weitere Passagiere, von denen einer lebensgefährlich verletzt wurde, greifen sofort ein, als der Attentäter das Feuer eröffnete, und überwältigen diesen.

Forderungen aus der Frommer Legal-Abmahnung

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich, weshalb auch hier vom abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert wird. Ein Muster liegt der Abmahnung bei. Weiterhin verlangen die Rechtsanwälte von Frommer Legal einen Lizenzschadensersatz von 700 Euro und die Erstattung der Anwaltskosten von 235,80 Euro.

Mit der fristgerechten Zahlung der Vergleichssumme von 935,80 Euro und der Abgabe der Unterlassungserklärung könne eine außergerichtliche Einigung erzielt werden und der Fall abgeschlossen werden, so Frommer Legal. Nach Ablauf der durch die Abmahnkanzlei gesetzten Frist, ergreife man gerichtliche Hilfe.

Was können Abgemahnte nach einer Filesharing-Abmahnung tun?

Adressaten einer Abmahnung durch die Kanzlei Frommer Legal sollten zunächst durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen, ob eine Rechtsverletzung überhaupt besteht und die Ansprüche berechtigt sind.

Im besten Fall kann ein Anwalt dafür sorgen, dass alle Ansprüche aus der Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal abgewehrt werden können. Hat der Abgemahnte die Rechtsverletzung tatsächlich zu verantworten, kann ein Anwalt eine niedrigere Vergleichssumme aushandeln und die Unterlassungserklärung zu Gunsten des Anschlussinhabers anpassen.

In jedem Fall ist es ratsam, sich fachkundigen Rat einzuholen, da Filesharing-Abmahnungen individuell betrachtet werden müssen. Die Rechtsanwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN bieten abgemahnten Anschlussinhabern eine kostenfreie Erstberatung an. Ein Anwalt prüft unverbindlich die Abmahnung wegen Filesharing und zeigt Handlungsoptionen auf. Rufen Sie uns gerne unter der 030 – 200 590 77 77, damit wir Ihnen helfen können.

 

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