CSR-Abmahnung wegen Filesharing des PMG-Films “Private Driver”

Die ursprünglich schwedische Unternehmensgruppe PMG Entertainment Ltd (Private Media Group) mit Sitz in den USA produziert seit fast 30 Jahren pornografische Filme. Als Rechteinhaberin hat sie die Karlsruher CSR-Rechtsanwaltskanzlei und Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop damit beauftragt, Urheberrechtsverletzungen an ihren Filmwerken abzumahnen.

CSR: Filesharing-Abmahnung für den Porno Private Driver

Zurzeit verschickt die CSR-Kanzlei Abmahnungen an Anschlussinhaber, die den Porno “Private Driver” auf einer Internettauschbörse unerlaubt heruntergeladen und mit anderen Usern geteilt haben sollen. Im 2019 auf DVD erschienenen Film “Private Driver” (auch “Private Gold: Private Driver”) fährt Joss Lescaf als Private-Taxifahrer die geschäftigen Private-Mitarbeiterinnen von einem Drehort zum nächsten und kümmert sich gleichzeitig um ihre Bedürfnisse.

Forderungen in der Filesharing-Abmahnung

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung und dem angeblich entstandenen Lizenzschaden am Film “Private Driver” verlangt die Kanzlei CSR vom abgemahnten Anschlussinhaber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiterhin wird die Zahlung eines pauschalen Vergleichsvorschlages gefordert. Darin enthalten sind die Kosten für den Lizenzschadensersatz und die angefallenen Rechtsverfolgungskosten.

Abgemahnte sollten auf diese Forderungen nicht ungeprüft eingehen. Selbst wenn die Ansprüche bestehen sollten, weil der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen hat, sollte geprüft werden, ob die Höhe des Vergleichsbetrages überhaupt angemessen ist. In den meisten Fällen ist die Summe viel zu hoch angesetzt und lässt sich durch anwaltliche Verhandlungen deutlich reduzieren.

Haftet der abgemahnte Anschlussinhaber nur als Störer, weil er die Tat zwar nicht begangen hat, aber Verantwortung für den Umgang mit seinem Internetanschluss trägt, muss er lediglich die Rechtsanwaltskosten tragen. Die Schadensersatzansprüche gelten nur dem eigentlichen Täter.

Unterlassungsforderung nicht unterzeichnen!

Im Mittelpunkt einer Filesharing-Abmahnung steht eigentlich die Unterlassungserklärung, auch wenn für den Abgemahnten sicherlich im ersten Moment die hohe Forderungssumme im Vordergrund steht. In rechtlicher und finanzieller Hinsicht hat jedoch die Unterlassungserklärung eine größere Bedeutung.

Mit Abgabe der Unterlassungserklärung geht der Abgemahnte nämlich eine lebenslange Verpflichtung ein. Wenn es zum Verstoß gegen die Unterlassungserklärung kommt, sind hohe, vierstellige Geldstrafen die Folge. Die dem Abmahnschreiben beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls unterschrieben werden – auch nicht, wenn eine Erklärung abgegeben werden muss. Hier sollte ein Anwalt eine individuell formulierte Unterlassungserklärung ausarbeiten, die den Abgemahnten zu nicht mehr verpflichtet als notwendig.

Wie Abgemahnte vorgehen sollten

  • Ignorieren Sie die Filesharing-Abmahnung nicht, da der Fall sonst vor Gericht landen könnte!
  • Halten Sie sich an die im Schreiben gesetzten Fristen!
  • Kontaktieren Sie nicht die CSR-Kanzlei!
  • Kontaktieren Sie einen spezialisierten Anwalt, damit dieser die Abmahnung wegen Filesharing prüfen und Sie beraten kann.

Bestenfalls können alle Ansprüche aus der Filesharing-Abmahnung zurückgewiesen werden, wenn der Anschlussinhaber sich entlasten kann. Dann sollte auch keine Unterlassungserklärung abgegeben werden und auch die Zahlungsansprüche bestehen dann nicht.

Wir, die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bieten abgemahnten Anschlussinhabern eine kostenlose Erstberatung zur Prüfung ihrer Filesharing-Abmahnung an. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt prüft Ihre Abmahnung und bespricht mit Ihnen unverbindlich mögliche Wege, um die Ansprüche abzuwehren oder zu reduzieren. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an oder nutzen Sie unser Kontaktformular, um sich über Ihre Rechte zu informieren.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.