Tele München lässt erneut Filesharing des Films “Criminal Squad” abmahnen

Bereits 2018 mahnte die Kanzlei Frommer Legal – damals noch unter dem Namen Waldorf Frommer – angebliche Urheberrechtsverletzungen am Actionfilm “Criminal Squad” (Originaltitel: “Den Of Thieves”) ab. Zurzeit erreicht Anschlussinhaber wieder Post von Frommer Legal im Auftrag der Filmrechteinhaberin Tele-München Fernseh-GmbH + Co. Produktionsgesellschaft. Eine Hauptaktivität des Münchener Medienunternehmens Tele München Gruppe (TMG) ist neben der Film- und Fernsehproduktion der Lizenzhandel.

Filesharing-Abmahnung von Frommer Legal (Waldorf Frommer) für den Film Criminal Squad

Der US-amerikanische Actionthriller “Criminal Squad” aus dem Jahr 2018 erzählt die Geschichte einer Gruppe routinierter Bankräuber (darunter der Rapper 50 Cent sowie sein Sohn O’Shea Jackson Jr.), die es auf die als unbezwingbar geltende Federal Reserve Bank mitten in der Metropole Los Angeles abgesehen haben. Bei einem missglückten Überfall auf einen leeren Geldtransporter gerät die Bande ins Visier des skrupellosen Cops Nick Flanagan (Gerald Butler). Seine Elite-Einheit genießt ein umstrittenes Ansehen als Gangster-Cops, die stets an der Grenze zum Illegalen operiert. Damit beginnt die Jagd der rücksichtslosen Cops auf die erfolgreichste Bankräuberbande des Landes…

Forderungen aus der Frommer Legal-Abmahnung

Dem Adressaten der Filesharing-Abmahnung gegenüber wird der Vorwurf erhoben, den Film “Criminal Squad” anderen Torrent-Plattform-Nutzern zum Download angeboten zu haben. Der Adressat einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing im Internet ist stets der Inhaber des Internetanschlusses, von dem die Rechtsverletzung begangen wurde.

Der Anschlussinhaber wird von der Kanzlei Frommer Legal aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Um eine außergerichtliche Klärung des Falls zu erreichen, werden außerdem ein Lizenzschaden von 700 Euro und Anwaltskosten von 235,80 Euro geltend gemacht. Die Vergleichssumme beläuft sich also auf 935,80 Euro; in den Abmahnungen 2018 waren es noch 915 Euro.

Wie können Abgemahnte auf eine Filesharing-Abmahnung reagieren?

  • Halten Sie sich an die in der Abmahnung gesetzten Fristen! Ignorieren Sie das das Schreiben nicht, da aus der außergerichtlichen Abmahnung sonst ein gerichtlicher Mahnbescheid werden kann. Erfahrungsgemäß scheut die Kanzlei Frommer Legal nicht davor, Mahnbescheide zu verschicken und Klage zu erheben.
  • Überlegen Sie, ob Haus- oder Familienmitglieder für die Rechtsverletzung in Betracht kommen, insofern Sie als Täter ausgeschlossen sind.
  • Unterschreiben Sie auf keinen Fall die dem Abmahnschreiben beigelegte Unterlassungserklärung! In vielen Fällen ist überhaupt keine Unterlassungserklärung notwendig. Und wenn eine nötig sein sollte, kann ein Anwalt eine individuelle Unterlassungserklärung ausarbeiten.
  • Zahlen Sie nicht voreilig die Vergleichssumme! Zunächst sollte fachkundig geprüft werden, ob Sie in der Verpflichtung stehen. Weiterhin kann ein Anwalt in Verhandlungen mit Frommer Legal die Vergleichssumme in der Regel deutlich mindern.
  • Wenden Sie sich nicht an die Abmahnkanzlei und erklären Sie dieser nicht Ihren Standpunkt. Alle Informationen, die Sie denen liefern, können gegen Sie verwendet werden.

Wir, die VON RUEDEN-Rechtsanwälte, bieten Anschlussinhabern, die von der Kanzlei Frommer Legal wegen Filesharing abgemahnt wurden, eine kostenlose Ersteinschätzung an. Ein auf Urheberrecht spezialisierter Anwalt prüft Ihre Filesharing-Abmahnung und bespricht mit Ihnen unverbindlich, wie die Ansprüche aus der Abmahnung zurückgewiesen oder abgemildert werden können. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an und wir helfen Ihnen!

 

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