Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: Filesharing des Films Doctor Sleep

Im Namen der Warner Bros. Entertainment Inc. verschicken die Rechtsanwälte Waldorf Frommer derzeit Abmahnungen wegen Filesharing des Films Doctor Sleep. Verlangt werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Schadensersatzsumme und Rechtsverfolgungskosten. Doch sind die Forderungen der Abmahnkanzlei überhaupt gerechtfertigt?

Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen Filesharing des Films Doctor Sleep.

Doctor Sleep ist ein US-amerikanischer Horrorfilm von Mike Flanagan aus dem Jahr 2019, der auf dem gleichnamigen Roman von Stephen King basiert. Der Film ist die Fortsetzung des Films Shining von Stanley Kubrick aus dem Jahr 1980. In der Fortsetzung Doctor Sleep geht es um Dan Torrance, den Sohn des verrückten Jack aus dem ersten Teil. Wie sein Vater hat der mittlerweile erwachsene Dan eine Mordswut. Er arbeitet in einem Hospiz, ist alkoholabhängig und hat die Fähigkeit des Shining – auch bekannt als das zweite Gesicht. Im Hospiz nutzt Dan seine besondere Gabe, um Sterbende vor ihrem Tod zu trösten.

Doctor Sleep: Was wirft Waldorf Frommer den Abgemahnten vor?

Mit der Abmahnung wird die betroffene Person dazu aufgefordert, in Zukunft die rechtswidrige Verbreitung des Films Doctor Sleep im Internet zu unterlassen. Es geht darum, dass über den Internetanschluss einer Person ein bestimmtes Werk ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verbreitet wurde – nicht um den illegalen Download oder das Streaming, sondern um den Upload, als das Filesharing. Die Nutzung von Tauschbörsen beruht nämlich auf dem einfachen Prinzip, dass empfangene Daten gleichzeitig an andere Nutzer der Tauschbörse weitergegeben werden.

Den Betroffenen wird konkret vorgeworfen, den Film Doctor Sleep im Internet heruntergeladen und über eine Filesharing-Tauschbörse anderen Nutzern kostenlos bereitgestellt zu haben. Wegen der dadurch begangenen Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gegenüber Warner Bros. auf.

Außerdem verlangt die Abmahnkanzlei für die Urheberrechtsverletzung die Zahlung von Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltsgebühren. In der Abmahnung wird üblicherweise ein Pauschalbetrag in Höhe von 915 Euro gefordert. Darin enthalten sind 700 Euro Schadensersatz für die Firma Warner Bros. und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 enthalten. Damit seien alle Ansprüche aus der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung am Film Doctor Sleep abgegolten, so Waldorf Frommer.

Was tun, wenn Sie eine Filesharing-Abmahnung erhalten haben?

Den Ausgangspunkt jeder Filesharing-Abmahnung bildet die Vermutung, dass der Anschlussinhaber persönlich für die über seinen Internetanschluss begangene Rechtsverletzung verantwortlich ist. Wenn Sie von einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer betroffen sind, sollte also zunächst geprüft werden, ob Sie den Film Doctor Sleep selbst gestreamt haben und ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt. Wegen der Vermutung seiner Täterschaft muss der Anschlussinhaber aber in jedem Fall auf die Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren. Sollten Sie betroffen sein, erteilen Sie jedoch keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie auch keinen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei auf. Unterschreiben und zahlen Sie nicht. Alles, was Sie tun oder sagen, kann gegen Sie verwendet werden.

Aufgrund unserer mehrjährigen Erfahrung im Bereich Filesharing-Abmahnungen empfehlen wir von der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN grundsätzlich, erst nach anwaltlicher Beratung auf das Abmahnschreiben zu reagieren. Andernfalls gehen Sie als Anschlussinhaber unnötige Risiken ein. Vor allem sollte zunächst geprüft werden, ob bezüglich des Films Doctor Sleep überhaupt eine Verpflichtung besteht. Wegen der laufenden Fristen in gerichtlichen Verfahren sollten Sie uns so bald wie möglich kontaktieren. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung: 030 200 590 77 77. Wir besprechen dann mit Ihnen die weiteren Schritte.

 

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