Abmahnung von Waldorf Frommer: Filesharing „Kill the Boss 2“

Die für Abmahnungen bekannte Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen am Film „Kill the Boss 2“ ab. In dem Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, der Adressat habe den Film zum illegalen Download bereitgestellt. Doch in vielen Fällen sind die Forderungen von Abmahnkanzleien nicht oder nur teilweise gerechtfertigt.

Wer Kill the Boss 2 zum Filesharing angeboten hat, bekommt wohl eine Abmahnung von Waldorf Frommer

Der Film „Kill the Boss 2“ (Originaltitel: „Horrible Bosses 2“) ist eine US-amerikanische Filmkomödie des Regisseurs Sean Anders aus dem Jahr 2014. In dieser Fortsetzung von „Kill the Boss“ von 2011 sind in den Hauptrollen wieder Jason Bateman, Charlie Day und Jason Sudeikis zu sehen. Der Film kam in Deutschland am 27. November 2014 in die Kinos und handelt von den Freunden Dale, Kurt und Nick, die nicht länger Angestellte sein wollen. Sie gründen gemeinsam ein Unternehmen, das ein ausgeklügeltes Duschsystem produziert, den Shower Buddy, mit dem sie den internationalen Markt erobern wollen. Doch ein angeblicher Großkunde betrügt sie – und sie greifen zu unkonventionellen Mitteln, um ihre Firma zu retten.

„Kill the Boss 2“: Was verlangt Waldorf Frommer?

Der Adressat der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem wird für das Anbieten des Films „Kill the Boss 2“ ein Lizenzschaden in Höhe von 700 Euro geltend gemacht. Dazu kommen außergerichtliche Anwaltskosten in Höhe von 215 Euro – insgesamt werden also 915 Euro verlangt. Anspruchsgegner ist der Internetanschlussinhaber, der verdächtigt wird, die Rechtsverletzung selbst begangen zu haben.

Doch nicht immer hat der Inhaber des Internetanschlusses den Verstoß begangen. Wenn Sie als Täter ausscheiden, müssen Sie prüfen Sie, ob jemand anderes aus Ihrem Haushalt für die Rechtsverletzung verantwortlich sein könnte. Falls niemand ermittelt werden kann, muss Waldorf Frommer beweisen, wer für das Filesharing von „Kill the Boss 2“ verantwortlich ist.

Wie sollte man auf die Kill the Boss 2“-Abmahnung reagieren?

Eine Reaktion auf die Abmahnung sollte in jedem Fall erfolgen, sonst riskieren Sie Kosten durch ein Gerichtsverfahren. Erklären Sie der abmahnenden Kanzlei aber nicht Ihren Standpunkt. Sie könnten der Gegenseite dadurch Informationen geben, die gegen Sie verwendet werden können.

  • Bewahren Sie Ruhe und reagieren Sie besonnen.
  • Lassen Sie sich durch die kurzen Fristen nicht einschüchtern.
  • Lassen Sie sich nicht zu voreiligen Aussagen provozieren.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und bezahlen Sie nicht.
  • Wenden Sie sich an einen auf Urheberrecht spezialisierten Anwalt.

Auf Filesharing spezialisierte Anwälte helfen Ihnen!

Die auf Filesharing-Abmahnungen spezialisierten Rechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „Kill the Boss 2“ abzuwehren. Unsere Anwälte haben schon viele Betroffene erfolgreich vertreten. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 77 77. Rufen Sie uns an und nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

 

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