Filesharing-Abmahnung von Waldorf Frommer: „Midway – Für die Freiheit“

Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Universum Film GmbH aus München Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „Midway – Für die Freiheit“. Der Abgemahnte soll den Film Im Internet illegal heruntergeladen und veröffentlicht haben. Doch solche Abmahnungen sind nicht immer gerechtfertigt.

Einige Verbraucher erhalten eine Abmahnung wegen Filesharing des Films Midway - Für die Freiheit

Das historische Actiondrama „Midway – Für die Freiheit“ von Roland Emmerich aus dem Jahr 2019 handelt von der Schlacht um Midway, einer entscheidenden Pazifik-Seeschlacht im Zweiten Weltkrieg. Der Film behandelt die Entwicklung des Pazifikkriegs aus der Perspektive des Sturzkampf-Piloten Richard Halsey Best. Gezeigt werden der japanische Angriff auf Pearl Harbor, der erste amerikanische Gegenschlag gegen die Marshallinseln, der Doolittle Raid und die Schlacht am Korallenmeer. Durch die Schlacht um Midway im Juni 1942 ging der Krieg zugunsten der Amerikaner aus.

Der Film „Midway“ soll in einem Filesharing-Netzwerk zum Tausch angeboten und öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer fordert dafür vom Adressaten des Abmahnschreibens die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Lizenz-Schadensersatzes in Höhe von 700 Euro plus die Erstattung der Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro – macht 915 Euro.

Die Kanzlei Waldorf Frommer bietet an, gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Sollte der Abgemahnte darauf nicht eingehen, droht nach Ablauf der von der Kanzlei gesetzten Frist ein Gerichtsverfahren.

Abmahnung wegen „Midway“: Was sollten Abgemahnte tun?

Haben Sie eine Abmahnung zum Film „Midway“ der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Dann sollte zunächst geprüft werden, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt. Erteilen Sie vorab keine leichtfertigen Auskünfte, weisen Sie alle Forderungen zurück und bezahlen Sie nichts. Kontaktieren Sie Waldorf Frommer auch nicht selbst.

Zunächst sollte anwaltlich geprüft werden, ob überhaupt eine Verpflichtung besteht. Eine Abmahnung ist nur dann gerechtfertigt, wenn der Besitzer des Internet-Anschlusses den Film „Midway – Für die Freiheit“ selbst zum Download angeboten hat. Kommen andere Haushaltsmitglieder oder Gäste dafür in Frage, kann die Haftung entfallen. Die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer müssten dann nämlich nachweisen, wer der Täter war.

Filesharing: Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung!

Die Kanzlei VON RUEDEN unterstützt seit Jahren Empfänger von Abmahnungen im Bereich Urheberrecht. Wenn Sie eine Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen „Midway“ bekommen haben, raten wir Ihnen, Ihren Einzelfall von einem auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt individuell prüfen zu lassen.

Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung! Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN beraten Sie bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777. Kontaktieren Sie uns!

 

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