„Mile 22“ im Internet geteilt und Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten?

Wegen illegalen Filesharing des Films „Mile 22“ verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Universum Film GmbH zurzeit Abmahnungen. Die Anwälte der Kanzlei Waldorf Frommer sind für solche Filesharing-Abmahnungen bekannt. Die Abgemahnten sollen wegen Verletzungen des Urheberrechts eine lebenslang gültige Unterlassungserklärung unterzeichnen und 915 Euro zur Abgeltung aller Forderungen zahlen. Doch sind die Vorwürfe der Abmahnkanzlei Waldorf Frommer gerechtfertigt?

Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen Filesharing des Films Mile 22

In dem Action-Film „Mile 22“ von Peter Berg aus dem Jahr 2018 spielt Mark Wahlberg den CIA-Agenten James Silva, der das paramilitärische Team Overwatch leitet. Seine Organisation wird von der US-Regierung immer dann hinzugezogen, wenn Diplomatie oder offizielle Interventionen nicht zum gewünschten Ziel führen. Eines Tages bekommt Silva von dem Spion Li Noor den Auftrag, ihn außer Landes zu bringen, weil er wichtige Information über den Lagerort von radioaktivem Caesium besitzt. Der 22 Meilen lange Weg zum Flughafen wird zu einem gefährlichen Unternehmen – und Li Noor entpuppt sich als Dreifach-Geheimagent.

Abmahnung von Waldorf Frommer: Was ist jetzt zu tun?

Der Film „Mile 22“ soll von den Abgemahnten auf Filesharing-Netzwerken angeboten, übertragen und öffentlich zugänglich gemacht worden sein – über den Internetanschluss des Abgemahnten. Deshalb fordert die Anwaltskanzlei Waldorf Frommer die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Zahlung einer Pauschale zur Beilegung des Falls.

Wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten haben, sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt und ob die Forderung wegen Filesharing des Films „Mile 22“ gerechtfertigt ist. Unterzeichnen Sie eine Unterlassungserklärung nie ungeprüft, denn damit gestehen Sie die Urheberrechtsverletzung ein und verpflichten sich zur Zahlung der von Waldorf Frommer geforderten Beträge. Im Falle einer erneuten Rechtsverletzung kommt dann noch eine Vertragsstrafe auf Sie zu.

Haben Sie die Urheberrechtsverletzung begangen oder sind Sie nur der Vertragsinhaber des betreffenden Internet-Anschlusses? Jemand hat den Film über Ihren Internet-Anschluss angeboten. Gibt das jedoch niemand zu, so haftet auch niemand, denn der abgemahnte Anschlussinhaber muss keinen Täter ausfindig machen. Sie müssen allerdings die Mitnutzer Ihres Internetanschlusses über Filesharing-Aktivitäten befragen. Verpflichten müssen Sie sich nur, wenn der Vorwurf der Urheberrechtsverletzung auch zutrifft.

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung!

Selbst wenn Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben: Die geforderten Anwaltskosten und die Schadenersatzansprüche sind in der Regel verhandelbar und können oft gesenkt werden. Daher ist es ratsam, im Fall einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt zu Rate zu ziehen.

Nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch! Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall individuell und beraten Sie bei einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing des Films „Mile 22“. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777. Kontaktieren Sie uns – wir sind gern für Sie da.

 

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