Filesharing der Serie „Modern Family“: Abmahnung von Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt aktuell Abmahnungen wegen der illegalen Verbreitung der urheberrechtlich geschützten US-Serie „Modern Family“ über Internet-Tauschbörsen. Dem Adressaten wird vorgeworfen, mindestens eine Folge der Serie heruntergeladen und für Dritte im Internet mittels Filesharing zugänglich gemacht zu haben.Im Auftrag der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH fordert Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme.

Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen Filesharing der Serie Modern Family.

„Modern Family“ ist eine US-amerikanische Mockumentary-Comedy-Serie, die erstmals am 23. September 2009 vom US-amerikanischen Fernsehsender ABC ausgestrahlt wurde. Die Serie wurde von Christopher Lloyd und Steven Levitan entwickelt und von den Fox Television Studios produziert. Die jeweils zwanzigminütigen Sendungen drehen sich um die Familien von Jay Pritchett, seines Sohns Mitchell Pritchett und seiner Tochter Claire Dunphy. Das Zusammenleben der drei unkonventionellen Familien bringt einiges an Chaos und Problemen mit sich. Zusammen bilden die Akteure eine bunte Mischung aus Generationen, Ethnien und verschiedenen Wertvorstellungen.

Abmahnung: Woher hat Waldorf Frommer meine Adresse?

Die Kanzlei Waldorf Frommer hat die ipoque GmbH beauftragt, die bekanntesten Internet-Tauschbörsen nach möglichen Rechtsverletzungen zu überwachen und die so ermittelten Verstöße zu dokumentieren. Durch gezielte Maßnahmen wird die Verbreitung von urheberrechtlich geschützten Werken über eine IP-Adresse festgestellt. Mit der ermittelten IP-Adresse kann anschließend der Internetanschluss identifiziert werden, über den eine Rechtsverletzung begangen wurde.

Die Kanzlei Waldorf Frommer führt dann im Auftrag ihrer jeweiligen Auftraggeber das sogenannte Auskunfts- und Gestattungsverfahren durch. Die Kanzlei macht einem Gericht glaubhaft, dass über die IP-Adresse eine Urheberrechtsverletzung begangen wurde und erhält einen Gerichtsbeschluss, mit dem der Internetprovider aufgefordert wird, der Kanzlei die Adressdaten des Internetanschlusses zu übermitteln, dem die ermittelte IP-Adresse zugewiesen ist.

Filesharing: Was fordert die Kanzlei Waldorf Frommer?

Der Abgemahnte soll die Serie „Modern Family“ per Filesharing über eine Internettauschbörse weltweit allen Nutzern der Tauschbörse angeboten haben. Nicht der Download führt also zu der Abmahnung, sondern der gleichzeitig im Hintergrund durchgeführte Upload der Datei.

Waldorf Frommer bietet dem Abgemahnten eine außergerichtliche Einigung an – gegen die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme für den Lizenzschaden. Außerdem verlangt die Kanzlei die Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Nach Ablauf der von der Abmahnkanzlei gesetzten Frist wird mit einem Gerichtsverfahren gedroht.

Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten? Kostenlose Erstberatung nutzen!

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing erhalten? Dann sollten Sie zunächst prüfen lassen, ob tatsächlich eine Rechtsverletzung und eine daraus folgende Verpflichtung vorliegt. Sollten Sie die Serie „Modern Family“ tatsächlich zum Download angeboten haben, empfehlen wir Ihnen:

  • Bewahren Sie Ruhe und nehmen Sie keinen Kontakt zu Waldorf Frommer auf.
  • Erteilen Sie der Abmahnkanzlei keine Auskünfte. Die Informationen könnten gegen Sie verwendet werden.
  • Unterschreiben und zahlen Sie nichts.
  • Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden. Daher raten wir Ihnen, einen Anwalt einzubeziehen. Die erfahrenen Urheberrechts-Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall und beraten Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen Filesharing der Serie „Modern Family“. Nutzen Sie einfach unsere kostenlose Erstberatung! Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777 und sind bundesweit für Sie da!

 

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