Waldorf Frommer: Abmahnung wegen Filesharing des Films „Godzilla 2 – King of the Monsters“

Die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt zurzeit wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen am Film „Godzilla II – King Of The Monsters“ ab. Die Abmahnschreiben von Waldorf Frommer erwecken bei vielen betroffenen Internetnutzern den Eindruck, sie seien chancenlos und müssten für die Urheberrechtsverletzung haften. Das ist aber längst nicht immer der Fall. Folglich müssen viele Adressaten solcher Abmahnungen auch nichts unterschreiben und nicht bezahlen. Lassen Sie sich anwaltlich beraten!

Die Abmahnkanzlei Waldorf Frommer beobachtet das Filesharing des Films Godzilla II - King Of The Monsters.

„Godzilla II – King of the Monsters“ ist ein Science-Fiction-Actionfilm von Michael Dougherty – die Fortsetzung von Gareth Edwards Godzilla aus dem Jahr 2014. Der am 30. Mai 2019 erschienene Film basiert auf der Figur des gleichnamigen japanischen Filmmonsters der Toho-Studios. Fünf Jahre nach dem ersten Auftauchen von Godzilla und den Titanen „Muto“ lebt die Welt in Angst vor weiteren Urzeit-Monstern. Dr. Emma Russell (Vera Farmiga) kommuniziert über ein Bio-Sonar-System mit den Urzeit-Riesen, doch das Gerät fällt in die Hände des Öko-Terroristen Alan Jonah (Charles Dance), der Emma und ihre Tochter Madison (Millie Bobby Brown) entführt und sämtliche auf der Erde schlummernden Titanen aufwecken will. Und dann taucht auch noch der dreiköpfige Drache King Ghidorah auf…

Vorsicht bei Unterlassungserklärungen: Nicht unterschreiben!

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert von den Adressaten der Abmahnung wegen Filesharing von „Godzilla II – King of the Monsters“ die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Außerdem wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 700 Euro verlangt – und die Übernahme der Anwaltskosten in Höhe von 215 Euro. Insgesamt fordert Waldorf Frommer also 915 Euro.

Doch Vorsicht: Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden und zieht eine Bindung von 30 Jahren nach sich. Meistens ist die Abgabe einer solchen Erklärung gar nicht nötig. Ist wirklich eine Unterlassungserklärung erforderlich, sollte sie unbedingt anwaltlich geprüft und modifiziert werden. Unterschreiben Sie keine Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer ohne vorherige Prüfung und rufen Sie auch nicht bei Waldorf Frommer an. Alle leichtfertig erteilten Auskünfte können gegen Sie verwendet werden.

Abmahnung von Waldorf Frommer: Nichts zahlen!

Auch bei einer berechtigten Abmahnung von Waldorf Frommer oder einer anderen Kanzlei sind die geforderten Beträge oft zu hoch. Unser Ziel ist es, dass Sie nichts oder zumindest deutlich weniger zahlen. Weil sich jeder Einzelfall anders darstellt, sollte er individuell geprüft werden. Lassen Sie sich deshalb unbedingt anwaltlich beraten!

Die erfahrenen Urheberrechts-Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall und beraten Sie bei einer Waldorf-Frommer-Abmahnung wegen des Films „Godzilla II – King Of The Monsters“ in einem kostenfreien Erstgespräch. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030 – 200 590 7777. Kontaktieren Sie uns! Wir beantworten Ihre Fragen zu einer Filesharing-Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.