Waldorf Frommer verschickt Abmahnung wegen Filesharing des Films I Still Believe

I Still Believe: Waldorf Frommer mahnt wegen Filesharing ab.

Seit 2006 nimmt die bundesweit bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer aus München Aufträge von großen Buchverlagen, Filmproduktionsfirmen und Musiklabels an. Es geht um die Durchsetzung von Urheberrechten zu einzelnen digitalen Werken – wie Filmen, Serien oder Musikalben. Waldorf Frommer spricht im Auftrag der Rechteinhaber Abmahnungen wegen Filesharing aus. So auch im Namen der Studiocanal GmbH für den Film I Still Believe.

Das Drama I Still Believe kam im August 2020 in die deutschen Kinos. Darin geht es um den jungen Musiker Jeremy (K.J. Apa) und die Krebskranke Melissa (Britt Robertson). Das frisch verliebte Pärchen muss mit der plötzlichen Krebsdiagnose von Melissa umgehen und findet Trost und Halt in der Musik. Der Musikfilm I Still Believe ist das zweite Biopic der Regisseure Andrew und Jon Erwin – auch bekannt als The Erwin Brothers.

I Still Believe auf Filesharing-Plattformen entdeckt

Nach der Premiere des Films I Still Believe in Deutschland tauchte das Drama auf sogenannten Filesharing-Plattformen auf. Internetnutzer bieten dort digitale Kulturgüter zum Download an und können im Gegenzug Werke von anderen Usern nutzen. Das Filesharing ist allerdings illegal, da es gehen das Urheberrechtsgesetz verstößt. Die Rechteinhaber – Verlage und Medienunternehmen – beauftragen dann Kanzleien wie Waldorf Frommer, um Abmahnungen wegen Filesharing zu verschicken.

Aktuell mahnt Waldorf Frommer das Filesharing des Films I Still Believe ab. In dem Schreiben fordert die Münchener Kanzlei das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Anwaltskosten und eines Schadensersatzes. Diese Summe liegt meist bei mehreren hundert Euro. Oft sind diese Forderungen jedoch nicht gerechtfertigt, weil weder die Kanzlei noch der Rechteinhaber nachweisen können, dass der Adressat der Abmahnung den Film I Still Believe tatsächlich zum Filesharing angeboten hat.

Filesharing-Abmahnungen von Waldorf Frommer nicht ignorieren

Betroffenen wird daher dringend geraten, zunächst nicht auf die Forderungen einzugehen. Die Abmahnung von Waldorf Frommer sollte aber nicht gänzlich ignoriert werden. Wer nicht innerhalb der angegebenen Frist reagiert, muss mit einem Gerichtsverfahren rechnen. Daher sollten Empfänger eines solchen Schreibens unverzüglich einen Anwalt für Urheberrecht kontaktieren. Der spezialisierte Anwalt kann prüfen, ob die Abmahnung gültig und die Strafen angemessen sind. In vielen Fällen lassen sich die Konsequenzen abwenden, da die Täterschaft nicht nachgewiesen werden kann. Sollte der Adressat der Abmahnung die Urheberrechtsverletzung nachweislich begangen haben, lässt sich die Strafe meist zumindest abmildern. Vor allem eine folgenreiche Unterzeichnung der Unterlassungserklärung kann verhindert werden. Diese Erklärungen binden den Unterzeichner oft für 30 Jahre an eine Abmachung – und bei Verstoß gegen diese Erklärung können Strafen in Höhe von bis zu 5.000 Euro fällig werden.

Die Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN haben sich auf das Urheberrecht spezialisiert und prüfen gern Ihren Fall zum Thema Filesharing. In einem kostenlosen Erstgespräch werden Ihnen Ihre rechtlichen Optionen erklärt und eine Handlungsstrategie entwickelt. Nehmen Sie gern telefonisch Kontakt zu uns auf: 030 – 200 590 77 77. Wir helfen Ihnen gern!

 

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