Filesharing-Abmahnung von IPPC Law wegen des Films Stay Away From My Brother

Beim Filesharing stellen Internetnutzer Filme und Serien in digitaler Form auf Online-Plattformen zum Download zur Verfügung. Das stellt jedoch eine Urheberrechtsverletzung dar. Daher beauftragen Rechteinhaber – wie Verlage oder Produktionsfirmen – Abmahnkanzleien, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Allerdings werden nicht immer die wahren Täter ermittelt, was die Abmahnungen wegen Filesharing angreifbar macht.

Erotikfilm Stay Away From My Brother: Abmahnung wegen Filesharing

Aktuell verschickt die Kanzlei IPPC Law Filesharing-Abmahnungen, die den Erotikfilm Stay Away From My Brother betreffen – im Auftrag der MG Premium Ltd. Die Abmahnung geht per Post an deutsche Haushalte mit Internetanschluss, über den der Film auf einer Filesharing-Plattform hoch- oder runtergeladen worden sei. Die Adresse des Internetanschluss-Besitzers ermittelt IPPC Law meist mithilfe des Internetproviders, der verpflichtet ist, die IP-Adresse nachzuverfolgen, die auf einer Filesharing-Plattform aktiv war. So ging die Kanzlei IPPC Law auch beim Filesharing des Films Stay Away From My Brother vor.

Stay Away From My Brother: IPPC Law verschickt Abmahnungen wegen Filesharing.

Der Provider kann beim Ermitteln der IP-Adresse allerdings nur die Anschlussinhaber feststellen – und nicht die Person, die tatsächlich den Film Stay Away From My Brother zum Filesharing auf der Plattform angeboten hat. In vielen Fällen ist der Adressat der Abmahnung wegen Filesharing also gar nicht der Täter, weil der Internetanschluss noch von anderen Personen genutzt wird. Internetanschluss-Inhaber, die eine Filesharing-Abmahnung zum Film Stay Away From My Brother erhalten haben, müssen die angedrohten Strafen daher nicht zwingend auf sich nehmen. Ein Anwalt kann helfen, die Strafe abzuwenden oder abzumildern.

Filesharing: Die Forderungen von IPPC Law aus der Abmahnung

Die Filesharing-Abmahnung von IPPC Law zum Erotikfilm Stay Away From My Brother im Auftrag der MG Premium Ltd. beinhaltet neben dem Vorwurf des illegalen Filesharing auch die Konsequenzen: Zum einen soll der Adressat eine Unterlassungserklärung unterschreiben. Diese bindet den Unterzeichner allerdings meist für 30 Jahre an eine Abmachung. Wird diese Abmachung ignoriert, drohen Strafen von bis zu 5.000 Euro. Zum anderen fordert IPPC Law die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten in Höhe von zusammen 962,39 Euro.

Empfänger einer solchen Abmahnung wegen Filesharing des Films Stay Away From My Brother sollten ruhig bleiben und einen Anwalt konsultieren. Betroffene sollten sich nicht allein an die Abmahnkanzlei IPPC Law wenden, da jede Aussage – auch eine mündliche – später gegen den Betroffenen verwendet werden kann. Auch sollten den Zahlungsaufforderungen nicht nachgekommen und die Unterlassungserklärung nicht unterschrieben werden. In vielen Fällen lässt sich die Strafe reduzieren oder gänzlich abwenden.

Die erfahrenen Anwälte der Kanzlei VON RUEDEN beraten Sie gern kostenfrei, wenn Sie eine Abmahnung wegen Filesharing des Erotikfilms Stay Away From My Brother erhalten haben. In der kostenlosen Erstberatung werden die möglichen Handlungsoptionen besprochen und das konkrete Vorgehen gegen die Filesharing-Abmahnung geplant. Meist kann bereits abgeschätzt werden, wie die Erfolgschancen für die gänzliche Abwendung der angedrohten Strafe stehen. Rufen Sie gern an – das Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich: 030 – 200 590 77 77.

 

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