Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer: Filesharing des Films „The Gentlemen“

Die bekannte Münchener Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt zurzeit Abmahnschreiben wegen Urheberrechtsverletzungen am Film „The Gentlemen“ durch Filesharing. Die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte vertritt große Film-Unternehmen, deren Werke über Tauschbörsen verbreitet werden.

The Gentlemen: Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing bekommen?

Die Action-Komödie „The Gentlemen“ aus dem Jahr 2019 handelt vom Drogenbaron Mickey Pearson, der sein florierendes Londoner Marihuana-Imperium verkaufen möchte, um mit seiner Frau ein legales Leben in der englischen Oberschicht zu führen. Doch der Deal erweist sich als schwierig, weil es mehr als einen Interessenten an dem Millionengeschäft gibt. Das führt zu Intrigen, Bestechung und Erpressung. Hauptdarsteller des Films von Regisseur Guy Ritchie sind Matthew McConaughey, Charlie Hunnam, Henry Golding und Michelle Dockery. Kinostart in Deutschland war am 27. Februar 2020.

Filesharing „The Gentlemen“: Was fordert Waldorf Frommer?

Im Abmahnschreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird der Adressat bezichtigt, den Film „The Gentlemen“ zum Download bereitgestellt zu haben. Der Anspruchsgegner ist dabei der Anschlussinhaber, weil davon ausgegangen wird, dass er die Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Der Adressat der Abmahnung wird aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Es wird ein Lizenzschaden in Höhe von 700 Euro geltend gemacht, zuzüglich den außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro. Insgesamt verlangt Waldorf Frommer für das Anbieten des Films „The Gentlemen“ zum Download also die Zahlung von 915 Euro – und die Abgabe einer Unterlassungserklärung.

Wie sollten Sie auf die Abmahnung von Waldorf Frommer reagieren?

Auch wenn die Kanzlei Waldorf Frommer Ihnen nur eine kurze Frist einräumt, um auf die Abmahnung zu reagieren, sollten Sie nichts überstürzen. Eine Reaktion auf die Abmahnung muss aber auf jeden Fall erfolgen. Sonst riskieren Sie die Einleitung eines Gerichtsverfahrens, durch das Ihnen Kosten entstehen können. Unsere Tipps bei einer Abmahnung von Waldorf Frommer:

  • Unterschreiben Sie nichts und holen Sie sich Unterstützung von einem Anwalt.
  • Zahlungen sollten auf keinen Fall ohne fachkundige Prüfung der Sach- und Rechtslage erfolgen.
  • Kontaktieren Sie die Kanzlei Waldorf Frommer nicht selbst. Die Gegenseite könnte Ihre Informationen gegen Sie verwenden.
  • Wenn Sie die Urheberrechtsverletzung nicht begangen haben, überlegen Sie, wer dafür in Frage kommen könnte.

Jeder Einzelfall muss individuell geprüft werden. Daher ist es unerlässlich, einen Anwalt zu konsultieren.

Nutzen Sie unsere kostenlose Erstberatung! Die erfahrenen Urheberrechts-Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall und beraten Sie bei einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer wegen des Films „The Gentlemen“. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030/200 590 7777. Kontaktieren Sie uns – wir sind gern für Sie da.

 

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