Kanzlei Waldorf Frommer: Filesharing-Abmahnung zum Film Valerian – Die Stadt der tausend Planeten

Erneut verschickt die als Abmahnkanzlei bekannte Anwaltskanzlei Waldorf Frommer im Auftrag unterschiedlicher Filmunternehmen Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen. Nun mahnt sie, beauftragt durch die Universum Film GmbH, das Filesharing des Science-Fiction-Films Valerian – Die Stadt der tausend Planeten ab.

Die Comic-Verfilmung Valerian – Die Stadt der tausend Planeten des französischen Regisseurs Luc Besson kam im Juli 2017 in die deutschen Kinos. Im Zukunftsfilm, der im 28. Jahrhundert spielt, werden zwei Spezialagenten der Menschheit, Valerian und seine Partnerin Laureline, mit einer geheimen Mission beauftragt, die den Frieden des Universums sichern soll. Genauer gesagt: Die beiden Agenten sollen die Erdraumstation Alpha, eines der wichtigsten Handelszentren verschiedener Spezies im Universum, vor einer riesigen Explosion bewahren.

Forderungen von Waldorf Frommer: Valerian – Die Stadt der tausend Planeten

Wer wegen Filesharing des Films Valerian – Die Stadt der tausend Planeten abgemahnt wurde, sollte sich einen Anwalt suchen,

Die Abmahnung wird dem Anschlussinhaber zugeschickt, unter dessen IP-Adresse der Film Valerian – Die Stadt der tausend Planeten auf einer Tauschbörse illegal zum Download angeboten wurde. Nicht immer ist der Anschlussinhaber verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung, sondern Dritte wie etwa Kinder, Besucher oder Mitbewohner, die den Anschluss ebenfalls nutzen.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Anwaltsschreiben beigefügt ist. Außerdem wird der Abgemahnte zur Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten, die durch diese Abmahnung zustande gekommen sind, aufgefordert. Die Kosten belaufen sich in der Valerian-Abmahnung auf insgesamt 915 Euro: 700 Euro für den Lizenzschaden und 215 Euro für die außergerichtlichen Anwaltskosten.

Verhalten nach einer Abmahnung wegen Valerian – Die Stadt der tausend Planeten

Wie Abgemahnte im Falle eines Briefes wegen Filesharing des Films Valerian – Die Stadt der tausend Planeten vorgehen sollten:

  • Keinesfalls sollten Abgemahnte die strafbewehrte Unterlassungserklärung von Waldorf Frommer ungeprüft unterzeichnen, da sie sich für die Dauer von 30 Jahren verpflichten würden.
  • Die Schadensersatzsumme und die Anwaltskosten sollten ebenfalls nicht beglichen werden.
  • Der Adressat sollte die Abmahnung nicht ignorieren, auch wenn er den Rechtsverstoß nicht persönlich zu verantworten hat. Andernfalls kann es zu einem teuren einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem Landgericht kommen.
  • Auch von der Kontaktaufnahme mit der Anwaltskanzlei Waldorf Frommer sollte abgesehen werden.
  • Am besten: Abgemahnte nehmen fristgerecht anwaltliche Hilfe in Anspruch und lassen die Abmahnung prüfen.

Wir, die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, bieten eine kostenlose Erstberatung an, in der ein Anwalt individuell prüft, wie Ihre Abmahnung abgewehrt werden kann. Unsere erfahrenen Anwälte verteidigen seit Jahren erfolgreich Mandanten, die wegen Filesharing abgemahnt wurden. Wenn auch Sie nach einer Filesharing-Abmahnung zum Film Valerian – Die Stadt der tausend Planeten von unserer Einschätzung profitieren möchten, kontaktieren Sie uns gerne unter 030/200 590 7777.

 

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