Waldorf Frommer-Abmahnung für Filesharing des Films Tenet

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer verschicken derzeit im Namen der Filmproduktion Warner Bros. Entertainment Inc Abmahnungen im Zusammenhang mit dem Film Tenet, der per Filesharing illegal im Internet veröffentlicht wurde.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt Abmahnungen wegen Filesharing des Films Tenet.

In Christopher Nolans Blockbuster Tenet wird ein CIA-Agent (John David Washington) gefangen genommen und gefoltert. Anschließend beauftragt ihn die mysteriöse Organisation Tenet, den Dritten Weltkrieg zu verhindern. Im Team mit Robert Pattinson und Clémence Poésy soll er ein Geheimnis lüften, das den Lauf der Zeit verändern wird. Der Actionthriller spielt mit verschiedenen Zeitebenen und bietet wilde Verfolgungsjagden und riskante Stunts. Tenet kam am 26. August 2020 in die Kinos.

Tenet: Die Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Waldorf Frommer mit Kanzleisitz in München ist die größte Abmahnkanzlei in Deutschland für den Bereich Film-Urheberrecht und vertritt namhafte Unternehmen aus der Filmbranche. Wird ein Film ohne Zustimmung des Rechteinhabers veröffentlicht, liegt nach § 11 UrhG ein Verstoß gegen das Urheberrecht vor – und die Anwälte von Waldorf Frommer kommen zum Einsatz.

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht in ihrer Abmahnung für das Filesharing des Films Tenet folgende Ansprüche geltend:

  • Die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Die Zahlung von 700 Euro Schadensersatz
  • Die Übernahme von Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro

Abmahnung von Waldorf Frommer – was tun?

Filesharing ist tatsächlich nicht erlaubt, doch die Forderungen aus der Waldorf-Frommer-Abmahnung sind oft überhöht und können in vielen Fällen im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung abgewehrt oder zumindest reduziert werden. Dabei unterstützt Sie das Team Urheberrecht der Kanzlei VON RUEDEN gern. Wir empfehlen Ihnen:

  1. Lassen Sie sich nicht dazu verleiten, die im Abmahnschreiben angebotene Vergleichszahlung zu akzeptieren.
  2. Unterschreiben Sie auf keinen Fall die von Waldorf Frommer vorgefertigte Unterlassungserklärung. Eine solche Erklärung birgt nämlich ein hohes finanzielles Risiko, denn das Gegenzeichnen der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung kann als Schuldeingeständnis gewertet werden. Bei jedem weiteren illegalen Down- oder Upload droht Ihnen außerdem eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro.
  3. Bezahlen Sie nichts, bevor unsere Experten die Forderung nicht geprüft haben. Bei dem verlangten Schadensersatz von 700 Euro und den Rechtsanwaltskosten von 215 Euro gibt es in der Regel einen Verhandlungsspielraum.

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN. Unser Anwaltsteam ist spezialisiert auf Filesharing-Abmahnungen. Wir erläutern Ihnen gern Ihre Möglichkeiten zum Abwehren der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer zum Film Tenet. Kontaktieren Sie uns einfach telefonisch unter der 030/200 590 7777.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.