Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing des Films „Hexen hexen“

Die bekannte Abmahnkanzlei Waldorf Frommer verschickt zurzeit Abmahnschreiben wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen am Film „Hexen hexen“. Die Rechte an dem Film hält die Warner Bros. Entertainment GmbH aus Hamburg.

Im Fantasyfilm „Hexen hexen“ (Originaltitel: „The Witches“) von 2020 trifft sich eine Gruppe von Hexen – angeführt von Anne Hathaway – in einem Luxushotel und schmiedet einen Plan: Alle Kinder sollen in Mäuse verwandelt werden. Um das Nager-Problem zu beseitigen, werden dann alle Kinder getötet. Im Hotel lebt ein Waisenjunge mit seiner Großmutter, der die Hexen aufhalten will. Als er eines der ersten Opfer wird, muss er als Maus selbst aufpassen, nicht entdeckt zu werden. Robert Zemeckis hat Roald Dahls Kinderbuch-Klassiker „Hexen hexen“ neu verfilmt; es gibt bereits einen Film von 1990 mit Anjelica Huston in der Hauptrolle.

„Hexen hexen“: Was bedeutet der Vorwurf von Waldorf Frommer?

Waldorf Frommer wirft dem Adressaten in der Abmahnung vor, dass der Film „Hexen hexen“ über dessen Internetanschluss heruntergeladen und über eine Tauschbörse online verbreitet wurde.

Wer eine Abmahnung wegen Filesharing von der Kanzlei Waldorf Frommer bekommen hat, sollte Widerspruch einlegen.

Für das Bereitstellen des Films „Hexen hexen“ verlangt Waldorf Frommer die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung für einen Lizenzschaden in Höhe von 700 Euro plus außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 235,80 Euro. Der Abgemahnte soll also 935,80 Euro zahlen. Waldorf Frommer bietet dem Adressaten im Namen des Rechteinhabers – der Warner Bros. Entertainment GmbH – an, dass durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung der Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. So könne die Sache schnell erledigt werden.

Wie sollten Betroffene auf die Abmahnung reagieren?

Wenn Sie von Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten Sie die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, ohne sie vorher von einem Anwalt prüfen zu lassen. Wir raten Ihnen:

  • Wenn Sie von Waldorf Frommer abgemahnt wurden, sollten Sie die Unterlassungserklärung nicht unterschreiben, ohne sie vorher von einem Anwalt prüfen zu lassen. Wir raten Ihnen:
  • Begleichen Sie den geforderten Betrag nicht ungeprüft und unterschreiben Sie nichts.
  • Legen Sie fristgerecht Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein.
  • Besprechen Sie das weitere Vorgehen mit einem Fachanwalt, denn jeder Fall muss individuell abgewogen werden.

Nutzen Sie die kostenlose Erstberatung der Rechtsanwaltskanzlei VON RUEDEN. Wir informieren Sie über Ihre Möglichkeiten, die Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer abzuwehren. Unsere Anwälte sind auf Filesharing-Abmahnungen spezialisiert und haben schon viele Betroffene erfolgreich vertreten. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030/200 590 7777. Rufen Sie uns an – wir sind gern für Sie da.

 

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