Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharing des Films „Unhinged – Außer Kontrolle”

Die Kanzlei Waldorf Frommer ist für urheberrechtliche Abmahnungen bekannt und verschickt derzeit im Namen der LEONINE Licensing AG Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Unhinged – Außer Kontrolle“. Wir erklären, was Betroffenen jetzt tun sollten.

Im Auftrag des Rechteinhabers verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen für den Film Unhinged - Außer Kontrolle.

Der Film „Unhinged – Außer Kontrolle“ (OT: „Unhinged“) ist ein US-amerikanischer Actionthriller des Regisseurs Derrick Borte mit Russell Crowe in der Hauptrolle. Der Film kam im Juli 2020 in die deutschsprachigen Kinos. Der Actionthriller handelt von einem psychisch gestörten Mann, der seine Ex-Frau und deren Freund tötet und nichts mehr zu verlieren hat. Als er an einer Ampel mit einer Frau aneinandergerät, macht er sie zum Ziel seiner grenzenlosen Wut und verfolgt sie und ihren Sohn mit einem Pick-up. Es kommt zu mehreren Gewaltexzessen, bis es den Verfolgten schließlich gelingt, den Mann zur Strecke zu bringen.

Wie sollten Sie auf die Forderung von Waldorf Frommer reagieren?

Im Auftrag der LEONINE Licensing AG macht die Kanzlei Waldorf Frommer folgende Ansprüche geltend: Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Schadensersatz in Höhe von 700 Euro und als Aufwendungsersatz Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215 Euro.

Die angebotene Vergleichssumme ist in den meisten Fällen überhöht – soweit überhaupt eine Haftung besteht. Daher sollte der Betrag von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft werden. Selbst wenn der Abgemahnte die Tat begangen hat, kann die Forderungssumme oft gesenkt werden.

Vorsicht ist auch bei Unterlassungserklärungen geboten: Eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung kann so gut wie nicht mehr zurückgenommen werden und ist in vielen Fällen auch gar nicht erforderlich. Wenn überhaupt eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte sie ebenfalls anwaltlich geprüft werden. Unterschreiben Sie nichts ohne vorherige Prüfung!

Kontaktieren Sie die Kanzlei Waldorf Frommer auf keinen Fall selbst. Die Gegenseite könnte Ihre Informationen gegen Sie verwenden.

Nutzen Sie unsere kostenlose telefonische Erstberatung!

Jeder Einzelfall ist anders und muss individuell geprüft werden. Daher ist es unbedingt ratsam, im Fall einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer einen auf Urheberrecht und Filesharing spezialisierten Anwalt zu konsultieren.

Nutzen Sie einfach unser kostenloses Erstgespräch! Die erfahrenen Anwälte der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN prüfen Ihren Fall und beraten Sie bei einer Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer. Sie erreichen uns telefonisch unter der 030/200 590 7777.

 

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