Abmahnung wegen Filesharing von Waldorf Frommer: Die Unfassbaren – Now You See Me und Die Unfassbaren 2

Die für ihre Filesharing-Abmahnungen bekannte Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zurzeit im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Produktionsgesellschaft Urheberrechtsverletzungen an den Filmen Die Unfassbaren – Now You See Me und Die Unfassbaren 2 ab.

Waldorf Frommer mahnt wegen Filesharing der Filme Die Unfassbaren 1 und 2 ab.

Der erste Teil des US-amerikanischen Thrillers Die Unfassbaren lief im Juli 2013 in den deutschen Kinos an. Regie führte der Franzose Louis Leterrier. Im Film jagt das FBI ein Magier-Quartett namens ‚Vier Reiter‘, das während seiner Las-Vegas-Zaubershows reale Banken ausraubt, um die erbeuteten Geldscheine auf ihr Publikum niederregnen zu lassen.

Die Fortsetzung Die Unfassbaren 2, bei der John M. Chu Regie führte, kam hierzulande im August 2016 ins Kino. Im zweiten Teil des Thrillers werden die vier Zauberkünstler mit einer Mission betraut: Sie sollen einen Computerchip sicherstellen, der in der Lage ist, die privaten Daten der gesamten Erdbevölkerung auszulesen. Schon bald stellt sich die Mission als Falle heraus, denn ein Internet-Millionär will die Zauberer für seine Zwecke instrumentalisieren – und er ist nicht der Einzige, der nach Rache sinnt.

Die Unfassbaren 1 und 2: Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer werfen Anschlussinhabern vor, die urheberrechtlich geschützten Filme Die Unfassbaren – Now You See Me und Die Unfassbaren 2 auf Peer-to-Peer-Netzwerken illegal zum Download angeboten zu haben.

Viele User solcher Filesharing-Plattformen wissen nicht, dass sie beim Download einer Datei gleichzeitig automatisch zum Anbieter dieser Datei werden, indem sie Teile der Datei erneut anderen Nutzern zum Download bereitstellen. Der User begeht auf diese Weise eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des Urheberrechtsgesetzes (UrhG).

Für die illegale Verbreitung der Filme Die Unfassbaren 1 und Die Unfassbaren 2 fordert die Kanzlei Waldorf Frommer folgendes:

  • Je Film die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben bereits als Muster beiliegt.
  • Je Film ein Lizenzschadensersatz von 700 Euro sowie außergerichtliche Anwaltskosten von 215 Euro. Insgesamt fordert Waldorf Frommer pro Film eine Vergleichssumme von 915 Euro.

Wie sollten Anschlussinhaber auf die Waldorf-Frommer-Abmahnung reagieren?

Adressaten der Abmahnung sollten die beigefügte Unterlassungserklärung nicht unterschreiben – unabhängig davon, ob sie den Rechtsbruch zu verantworten haben oder nicht. Die geforderte, meist viel zu hohe Geldsumme sollte ebenfalls nicht gezahlt werden. Die Abmahnung zu ignorieren, ist auch keine Lösung. Reagiert man gar nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Frist auf die Abmahnung, kann es zu einem kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahren kommen.

Es empfiehlt sich, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen. Dieser kann die Muster-Unterlassungserklärung prüfen, gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung formulieren und prüfen, ob die geforderten Geldbeträge auch tatsächlich gezahlt werden müssen.

Bei uns, dem Anwaltsteam der Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN, können Sie von einer kostenlosen Erstberatung profitieren. In dieser kann Ihnen einer unserer erfahrenen Rechtsanwälte für Urheberrecht Möglichkeiten aufzeigen, um die Abmahnung abzuwehren.

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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