Abmahnung durch Daniel Sebastian wegen „Club Maximum Collection Club Mix 2 (2014)“

Die Abgemahnten sollen laut dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian den aktuellen den Chartcontainer „Club Maximum Collection Club Mix 2 (2014)“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an den abgemahnten Tonaufnahmen des Chartcontainer „Club Maximum Collection Club Mix 2 (2014)“ dar.

Von den über 70 Liedern, die sich auf dem Chartcontainer „Club Maximum Collection Club Mix 2 (2014)“ befinden mahnt der Rechtsanwalt Daniel Sebastian folgende Musiktitel ab:

„New World Sound & Thomas Newson – Flute“

„Klingande – Jubel“

„Mike Candys & Shaun Baker feat. Evelyn – Heaven and Hell“

„Martin Garrix & Jay Hardway – Wizard“

„Fly Project – Toca Toca“

„Bodybangers – Pump Up The Jam“.

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert im Namen der Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Um die Angelegenheit außergerichtlich zu klären wird den Betroffenen angeboten gegen die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 1.600,00 Euro die Streitigkeit als erledigt anzusehen.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die gibt es?

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastianwegen einer Urheberrechtsverletzung an den genannten Tonaufnahmen, die sich auf der Chartcontainer „Club Maximum Collection Club Mix 2 (2014)“ erhalten haben, sollten Sie es unterlassen voreilige Schritte vorzunehmen. Es ist keine Lösung, wenn Sie die geforderten 1.600,00 Euro sofort zu zahlen. Im Gegenteil: wenn Sie dies tun, vernichten Sie die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers und eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages ist nicht mehr möglich. Aus diesem Grund raten wir Ihnen dazu zunächst einen Rechtsanwalt, der sich auf das Urheber- und Internetrecht spezialisiert hat, aufzusuchen. Dieser kann für Sie die geltend gemachten Ansprüche überprüfen und Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen.

Aber auch wenn die Möglichkeit besteht die Zahlung zumindest anteilige abzuwenden, steht dann noch der Unterlassungsanspruch im Raum. Fehler bezüglich der abzugebenden Unterlassungserklärung sind die viel weitreichenderen. Regelmäßig wird der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Diese sollte keinesfalls ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Meist ist diese für den Abgemahnten nachteilige. So kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der von der DigiRights Administration GmbH gestellten Forderungen enthalten.

Da es sich bei dem Filesharing-Abmahnung um Musiktitel handelt, die sich auf dem Chartcontainer „Club Maximum Collection Club Mix 2 (2014)“ befinden, ist besondere Vorsicht geboten. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Empfehlenswert ist es daher bei dem Erhalt einer Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an Musiktiteln des Chartcontainers „Club Maximum Collection Club Mix 2 (2014)“ Ruhe zu bewahren und einen im Internetrecht spezialisierter Rechtsanwaltes aufzusuchen. Dieser kann dann Ihre Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin rechtlich überprüfen und Ihnen mögliche Verteidigungsvarianten aufzeigen.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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