Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Die Pilgerin“

Momentan verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an der Serie „Die Pilgerin“.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Der Adressat der Abmahnung soll innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) die Serie „Die Pilgerin“ anderen Nutzern zum Download angeboten und so illegal öffentlich zugänglich gemacht haben. Häufig können sich die Betroffenen diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist jedoch bei solchen p2p-Netzwerken zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Somit liegt meist schon bei erstmaligem Herunterladen einer Datei eine Urheberrechtsverletzung vor.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.481,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich von der Kanzlei Waldorf Frommer abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Rechtsanwälte von Waldorf Frommer in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Sie sollten sich bewusst machen, dass es regelmäßig keine Lösung darstellt, wenn Sie Kontakt zu der gegnerischen Partei aufnehmen. Im Gegenteil: Die von Ihnen getätigten Aussagen können nach der Nennung Ihres Aktenzeichens gegen Sie verwendet werden. Außerdem ist es möglich, dass versucht wird, Sie im Rahmen eines Telefonats davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Vielmehr sollten Sie deshalb innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist häufig zu weitgehend und daher für Sie nachteilhaft. Aus diesem Grund sollten Sie die Erklärung insoweit abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht und möglichst zu Ihrem Vorteil ist.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen der widerrechtlichen Verwertung der Serie „Die Pilgerin“ erhalten haben, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung nutzen. Sie erreichen uns dafür sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freut sich, auch Ihnen helfen zu können.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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