Abmahnung durch Daniel Sebastian wegen „Scooter – 20 Years Of Hardcore“

Die DigiRights Administration GmbH mahnen durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „20 Years Of Hardcore“ von der Musikgruppe Scooter ab. In der Abmahnung wird der Betroffene von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian aufgefordert wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, durch die dann die Forderungen der abgemahnten Partei als abgegolten angesehen werden würden.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?         

Dem Schreiben ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Regelmäßig wendet sich die abmahnende Partei an Anschlussinhaber des Internets, über welches das Musikalbum „Scooter – 20 Years Of Hardcore“. Diese können sich jedoch meist eine derartige Abmahnung nicht erklären, denn oftmals verwenden auch unabhängige Dritte wie Mitbewohner, Untermieter oder die eigenen Kinder selbigen Anschluss.

Grundsätzlich könnte den Anschlussinhaber eine Täterhaftung oder auch eine sogenannte Störerhaftung treffen. Täter ist hierbei derjenige, der die Verletzungshandlung selbst vorgenommen hat. Kann der Anschlussinhaber beweissicher darlegen, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht das gerade ein solcher Dritter eigenverantwortlich die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat, so kann dieser nicht als Täter in die Haftung genommen werden. Hat der Anschlussinhaber dann auch noch den Mitnutzern illegales Filesharing verboten und seinen Anschluss ausreichend vor ungewollten Übergriffen gesichert  (hierbei genügt jedenfalls eine WPA2-Verschlüsselung), so entfällt letztendlich auch noch die Möglichkeit der Störerhaftung.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten könnte der Abgemahnte haben?

Vorerst sollte der von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen des Musikalbums „Scooter – 20 Years Of Hardcore“ abgemahnte Anschlussinhaber Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der diesem dann Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen kann. In der Regel ist dann das Verteidigungsziel die Forderung des Geldbetrages vollständig zurückzuweisen oder zumindest erheblich zu mindern. Daher sollte keinesfalls vorschnell der Zahlungsaufforderung nachgekommen werden. Durch eine übereilte Zahlung wird diesem Verteidigungsziel die Verhandlungsbasis entzogen. In der Regel wird bei Filesharing-Abmahnung jedoch nicht nur ein Abgeltungsbetrag, sondern auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die Abgemahnten sollten jedoch auch diese nicht vorschnell abgeben. Zwar verhindert diese gegebenenfalls die Einleitung weitere rechtliche kostspielige Schritte, jedoch kann nur eine einzelfallgerechte Erklärung den Interessen der Abgemahnten Rechnung gerecht werden. Um den Ausgangspunkt beziehungsweise mögliche Verteidigungsstrategien nicht zu vereiteln, ist es notwendig, dass auch die meist beigefügte Unterlassungserklärung nicht voreilige unterzeichnet und zurückgesendet wird.  Diese ist regelmäßig zu weitgehende und enthält somit nachteilige Klauseln.

In jedem Fall lohnt sich die Überprüfung des Einzelfalls durch einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt.

Sehen Sie sich ebenfalls mit einer Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian wegen einer Urheberechtsverletzung an dem Musikalbum „Scooter – 20 Years Of Hardcore“ konfrontiert, können Sie gerne unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 in einem kostenlosen Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!  

 

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