Abmahnung durch Waldorf Frommer- „Escape Plan“

Derzeit versenden die Rechtsanwälte Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk „Escape Plan“ aus.

Die Urheberrechtsverletzung sei durch einen unerlaubten Upload des US-Amerikanischen Action Thrillers „Escape Plan“ auf einem Filesharing-Netzwerk vorgenommen worden. Die Rechtsanwälte Waldorf  Frommer fordern aufgrund dessen die abgemahnten Anschlussinhaber auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Gesamtbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Regelmäßig können sich die Abgemahnten diesen Vorwurf nicht erklären.  Zu beachten ist jedoch bei derartigen Netzwerken, dass durch das Herunterladen von Dateien gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese öffentliche Zugänglichmachung ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Sind auch Sie Adressat einer derartigen Abmahnung von den Rechtsanwälten Waldorf Frommer im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen einer Urheberechtsverletzung an dem Film „Escape Plan“ geworden, so sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Wie reagiere ich am besten auf die Abmahnung?

Keinesfalls empfehlenswert ist es, die Abmahnung lediglich zu ignorieren. Die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer sollten ernst genommen werden. Notieren Sie sich die Frist und suchen sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf, welcher ihnen dann gegebenenfalls auf bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen kann.

Zahlen Sie keinesfalls vorschnell den geforderten Betrag. Anderenfalls könnten Sie sich die Verhandlungsbasis selbst und unnötig entziehen.

Vorschnelles Handeln ist auch bezüglich der Abgabe der meist beigefügten Unterlassungserklärung nicht ratsam. Zwar sollte eine Unterlassungserklärung unter Umständen abgegeben, um weitere rechtliche Schritte gegen Sie zu verhindern, jedoch sollte die vorformulierten Unterlassungserklärung der Gegenseite vorerst insofern abgeändert werden, als das sie sich auf das nötigste beschränkt.

In jedem Fall sollte die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Filmwerk „Escape Plan“ vor einem für Sie nachteiligen Handeln und die damit verbundenen Forderung rechtlich Überprüft werden, sodass Sie dann angemessen und innerhalb der gesetzten Frist reagieren können.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und eine anwaltliche Ersteinschätzung erhalten. Unsere kostenlose Telefonnummer lautet: 030 – 200 590 77 77. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von Abmahnhelfer.de!  

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.