Abmahnung durch Sebastian Wulf i.A.d. Firma Chmiel Consulting – “My City Miami” von The Dome Summer 2013

Momentan verschickt der Rechtsanwalt Sebastian Wulf im Namen der Firma Chmiel Consulting Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk “My City Miami” von dem Chart Sampler namens “The Dome Summer 2013”.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen, dass sie das Musikstück “My City Miami” von dem Chart Container “The Dome Summer 2013” unerlaubt innerhalb eines Filesharing-Netzwerkes anderen Nutzern zum Download angeboten haben. Dadurch wird das betroffene Werk öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber gem. § 19 a UrhG zu, vorliegend also der Firma Chmiel Consulting. Erfolgt eine solche öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers ist sie rechtswidrig.

Der Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl fordert im Namen seiner Mandantschaft die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 900,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist. Der geforderte Betrag setzt sich aus den Rechtsanwalts- und den Schadensersatzkosten zusammen.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Sebastian Wulf erreicht hat, sollten Sie in keinem Fall diese ignorieren. Dadurch riskieren Sie nur, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren eingeleitet wird, welches mit erheblichen Kosten verbunden ist. Stattdessen sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist einen im Internet- und Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen und mit der Prüfung der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Möglicherweise besteht die Forderung nicht oder nicht in der genannten Höhe. Des Weiteren kann Ihnen ein Rechtsanwalt die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten darlegen.

Sollte ich die Unterlassungserklärung abgeben?

Grundsätzlich ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben. Jedoch sollten Sie keinesfalls die beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung ohne Überprüfung durch Ihren Rechtsanwalt unterschreiben. Häufig ist sie viel zu weitgehend und für Sie daher nachteilig. Sie kann unter anderem ein Schuldanerkenntnis enthalten und die Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren. Durch die Änderung (Modifizierung) der Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten, kann die zeitliche Geltung beispielsweise reduziert und ein Schuldanerkenntnis vermieden werden. Gerne hilft Ihnen das Team von Abmahnhelfer.de bei der Abfassung einer modifizierten Unterlassungserklärung. Abzuraten ist von der Verwendung der Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet. Diese Vorlagen sind häufig von Laien verfasst und können daher unvollständig sein und Ungenauigkeiten enthalten.

Vorliegend handelt es sich um eine Single, die sich auf einem Chart Sampler befindet. Bei einem solchen Fall ist besondere Vorsicht geboten. Der Grund liegt darin, dass die Gefahr besteht, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Ihnen Abmahnungen von anderen Kanzleien zugehen werden. Um derartige Folgeabmahnungen zu verhindern, ist es empfehlenswert eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben. Solch eine vorbeugende Unterlassungserklärung bezieht sich auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers. Mit der Abgabe einer solchen Erklärung können für weitere Werke keine Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden (eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen).

Falls auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Sebastian Wulf für die Firma Chmiel Consulting wegen unerlaubter Verwertung der Single “My City Miami” des Chart Samples “The Dome Summer 2013” erreicht hat, sollten Sie sich bei dem Team von Abmahnhelfer.de melden. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in dem Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern können und wir Ihnen eine erste anwaltliche Einschätzung geben werden. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der kostenlosen Telefonnummer: 0800 – 866 22 66. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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