Abmahnung durch FAREDS – „Caprice – Any And All For You“

Die Malibu Media LLC lässt durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH urheberrechtliche Abmahnungen gegenüber Anschlussinhaber aussprechen.

Der Vorwurf der Abmahnung durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ausgesprochene Abmahnung lautet illegales Filesharing. Die Abgemahnten sollen laut dem Schreiben den Film „Caprice – Any And All For You“ innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber Malibu Media LLC gem. § 19 a UrhG zu, sodass regelmäßig eine Urheberrechtsverletzung an dem Film „Caprice – Any And All For You“ zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Rechteinhabers Malibu Media LLC ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wichtig ist, dass Sie im Falle des Erhalts einer Abmahnung durch FAREDS wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Caprice – Any And All For You“ Ruhe zu bewahren und nicht voreilig den Forderungen der Malibu Media LLC nachzukommen. Stattdessen sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!
  4. Anwalt fragen!

Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Dieser wird versuchen die Forderungen ausgesprochen durch die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zurückzuweisen. Eine Möglichkeit die Zahlungsaufforderung (zumindest anteilig) zurückzuweisen kann insbesondere dann bestehen, wenn Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Caprice – Any And All For You“ nicht veranlasst haben. Können Sie beweissicher darlegen, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Verletzung an dem Film „Caprice – Any And All For You“ begangen hat, können Sie einer Täterhaftung entgehen. Zwar besteht dann noch die Möglichkeit als sogenannter Störer in die Haftung genommen zu werden. Ein Störer ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig.

Auch bezüglich der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sollten Sie vor einer rechtlichen Beratung abstand nehmen. Fehler bezüglich dieser können weitreichende Folgen haben, da diese regelmäßig ein Leben lang gültig ist. Mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes kann die vorformulierte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abgeändert werden. Weitere Hintergrundinformationen zu den Abmahnungen von FAREDS erhalten Sie in dem hier verlinkten Artikel: https://www.abmahnhelfer.de/fareds-abmahnung

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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