Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Ein freudiges Ereignis“

Im Auftrag der Universum Film GmbH spricht die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer urheberrechtliche Abmahnungen aus wegen vermeintlichen Rechtverletzungen an dem Film „Ein freudiges Ereignis“.

Die Abgemahnten sollen das Drama „Ein freudiges Ereignis“ über ihren Internetanschluss über eine Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger widerrechtlich zum Download angeboten haben. Aufgrund dessen seien der Universum Film GmbH Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden, die die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer nun mit der Abmahnung im Namen ihrer Mandantschaft geltend macht. Die Betroffenen Anschlussinhaber werden von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, einen Schadensersatz zu zahlen sowie die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sie haben auch eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Drama „Ein freudiges Ereignis“ erhalten? Bleiben Sie Ruhe und nehmen Sie keine voreiligen Handlungen vor. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, der dann die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Drama „Ein freudiges Ereignis“ auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann und ihnen dann möglicherweise gegebenen Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen kann.

Vermeiden Sie vorher Handlungen wie zum Beispiel Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, Abgabe der meist beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung oder sogar Zahlung des Abgeltungsbetrages in Höhe von 815,00 Euro.

Auch wenn Sie sich die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Drama „Ein freudiges Ereignis“ ausgesprochen durch die Kanzlei Waldorf Frommer nicht erklären können sollte die Abmahnung der Universum Film GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Ein freudiges Ereignis“ nicht einfach nur ignoriert werden. Das kann lediglich die Folge auslösen, dass gegen Sie ein einstweiliges Verfügungsverfahren angestrengt wird, welches mit weiteren nicht nur unerheblichen Kosten verbunden ist.

Ihr Verteidiger wird regelmäßig das Ziel verfolgen die Forderungen insbesondere die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Durch voreilige Handlungen kann aber gerade dieses Ziel vereitelt werden. Meist enthält die vorformulierte Unterlassungserklärung eine vollständige Anerkennung der von der Universum Film GmbH gestellten Forderungen. Auch wenn der Zahlungsaufforderung bereits nachgekommen wurde ist es regelmäßig kaum möglich nachträglich über die Höhe der Zahlung zu verhandeln.

In der Regel lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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