Abmahnung durch Waldorf Frommer – “96 Hours – Taken 2”

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet aktuell Abmahnungen für die Universum Film GmbH. Den Adressaten werden dabei Urheberrechtsverletzungen an dem Film “96 Hours – Taken 2” vorgeworfen. Die Abgemahnten sollen den Film in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten haben.

Was verlangt die Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Rechtsanwälte fordern für die Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags für Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz für die öffentliche Zugänglichmachung des Titels.

Außerdem wird die Löschung des Films sowie die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

Handeln Sie nicht voreilig!

Zunächst wird der Anschlussinhaber ermittelt, wobei nicht mit endgültiger Sicherheit festgestellt werden kann, ob dieser auch eine vermeintlich begangene Rechtsverletzung zu verantworten hat. Im Einzelfall ist auch die Höhe der geforderten Zahlung nicht verhältnismäßig. Ob und inwieweit jemand für eine Urheberrechtsverletzung haften muss ist stets gesondert festzustellen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres abgegeben wird. Es kann sein, dass sich die Abgemahnten durch diese Unterlassungserklärungen weiter verpflichten als es notwendig ist. Daher kann es innvoll sein eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Ebenso kann es sinnvoll sein, weitere Abmahnungen durch die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen zu vermeiden.

Sie müssen unbedingt die gesetzten Fristen beachten um weitere Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Wir empfehlen für die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung die Beratung in einer auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzlei.

Sie können gerne unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Über die Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder unser Kontaktformular am Ende dieses Beitrags können Sie uns jederzeit erreichen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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