Abmahnung durch Fareds i.A.d. Malibu Media LLC – „Summertimes Lunch“

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet Abmahnungen im Namen der Malibu Media LLC an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Summertimes Lunch“.

Was wird dem Abgemahnten vorgeworfen?

Laut des Schreibens der Anwälte von Fareds soll der Adressat das abgemahnte Werk mittels eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Diesen Vorwurf können sich viele der Betroffenen nicht erklären. Insbesondere ist jedoch bei solchen Tauschbörsen im internet zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei anderen Nutzern automatisch die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, zur Verfügung gestellt werden. Mithin liegt meist schon bei dem erstmaligen Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung vor.

Was möchte Fareds?

Fareds fordert im Namen ihrer Mandantschaft dreierlei:

  • die sofortige und dauerhafte Löschung des Films „Summertimes Lunch“,
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrag, welcher sich aus den Schadensersatzkosten und den Rechtsanwaltsgebühren zusammensetzt, sowie
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn ich abgemahnt wurde?

Sie sollten Ruhe bewahren und keine vorschnellen Handlungen tätigen. Solche können dazu führen, dass Sie Ihrem Verteidiger seine Verhandlungsbasis entziehen; wenn Sie beispielsweise übereilt die Forderung entrichten. Es ist jedoch auch davon abzuraten, die Abmahnung völlig zu ignorieren. Das wiederum kann dazu führen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren, welches mit erhöhten Kosten verbunden ist, gegen Sie eingeleitet wird.

Sie sollten deshalb zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt konsultieren. Dieser wird für Sie die Abmahnung rechtlich überprüfen und Ihnen Ihre Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist häufig viel zu weitgehend und zu Gunsten der gegnerischen Partei abgefasst. Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn Sie eine abgeänderte (modifizierte) Unterlassungserklärung abgeben. Eine solche sollte nur noch die notwendigen Angaben erhalten und negative Klauseln, wie die zeitliche Geltung der Erklärung für einen Zeitraum von über 30 Jahren, ausschließen.

Wenn auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC wegen unerlaubter Verwertung des Werks „Summertimes Lunch“ abgemahnt wurden, sollten Sie also nicht in Panik ausbrechen. Rufen Sie unser kompetentes und erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Rufnummer: 030 965 359 486 an. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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