Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Um jeden Preis“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Tele München Fernseh GmbH * Co Produktionsgesellschaft beauftragt vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem US-amerikanischen Drama „Um jeden Preis“ des Regisseurs Ramin Bahrani zu verfolgen.

Der Vorwurf der Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer lautet illegales Filesharing. Den abgemahnten Anschlussinhabern wird vorgeworfen das US-amerikanische Drama „Um jeden Preis“ über ihren Internetanschluss über ein Netzwerk (p2p) anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Da das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung allein der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH * Co Produktionsgesellschaft gem. §19 a UrhG vorenthalten ist, habe der Anschlussinhaber durch den illegalen Upload des Filmes „Um jeden Preis“ die Rechte der Tele München Fernseh GmbH * Co Produktionsgesellschaft verletzt.

Die Kanzlei Waldorf Frommer macht daher die durch die vermeintliche Rechteverletzung an dem Film „Um jeden Preis“ entstandenen Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Der abgemahnte Anschlussinhaber wird daher von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag von 815,00 Euro zu zahlen. Durch die Zahlung des Betrages innerhalb einer knapp bemessenen Frist sehe dann die Tele München Fernseh GmbH * Co Produktionsgesellschaft die Streitigkeit als erledigt an.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Um jeden Preis“ erhalten haben sollten Sie diese unbedingt ernstnehmen. Ein einfaches Ignorieren der Abmahnung ist regelmäßig nachteilig, dadurch wird regelmäßig nur erreicht, dass weiter rechtliche Schritte gegen Sie eingeleitet werden. So besteht die Gefahr, dass gegen Sie ein kostspieliges einstweilige verfügungsverfahren in die Wege geleitet wird.

Auch nicht empfehlenswert ist es jedoch voreilige Handlungen vorzunehmen. Insbesondere sollten Sie weder voreilig den geforderten Betrag zahlen noch die meist beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch eine Kontaktaufnahme mit der abmahnenden Partei sollte vermieden werden. Suchen Sie vorab innerhalb der von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Dieser kann die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Um jeden Preis“ auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und gegebenenfalls die Unterlassungserklärung insoweit „modifizieren“ als dass diese sich auf das nötigste beschränkt und dennoch den rechtlichen Anforderungen genügt.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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