Abmahnung durch Waldorf Frommer i. A. d. Constantin Film Verleih GmbH – “Dinosaurier – Im Reich der Giganten”

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Constantin Film Verleih GmbH. In der Abmahnung wird den Adressaten vorgeworfen den Film “Dinosaurier – Im Reich der Giganten” in einem Peer-to-Peer-Netzwerk widerrechtlich zum Download angeboten zu haben.

Was wird verlangt?

Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer fordern für die Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,- EUR für die entstandenen Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz für die öffentliche Zugänglichmachung des Films. Außerdem wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Die Forderungen von Waldorf Frommer sind bei einer Abmahnung durchaus üblich, jedoch muss jede einzelne Abmahnung gesondert überprüft werden. Das ist wichtig um festzustellen ob die Forderungen auch gerechtfertigt sind. Einerseits könnte gar kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten bestehen, andererseits könnte es sein, dass die Forderungen überzogen sind. Es kommt nicht selten vor, dass zum Beispiel Streitwerte überzogen sind. Das könnte dazu führen, dass kein Geldbetrag oder nur ein geringerer fällig wird als zunächst gefordert wird.

Auch die Abgabe der häufig beigefügten Unterlassungserklärung ist mit Vorsicht zu genießen. Es kommt nicht selten vor, dass mehr gefordert wird als nötig ist. In einer modifizierten Unterlassungserklärung können die Verpflichtungen auf das Notwendige beschränkt werden. Diese sollte jedoch unbedingt durch einen Anwalt verfasst werden, von Vorlagen die im Internet zu finden sind ist ausdrücklich abzuraten. Eine Beratung durch einen auf das Urheberrecht spezialisierten Anwalt ist sehr zu empfehlen, auf jeden Fall sollten Sie die gesetzten Fristen beachten.

Sie können gerne unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Über die Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder unser Kontaktformular am Ende dieses Beitrags können Sie uns jederzeit erreichen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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