Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Studio Canal GmbH – „Can a Song Save Your Life?“

Momentan mahnen die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer im Namen der Studio Canal GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Can a Song Save Your Life?“ ab.

Den Betroffenen wird in dem Abmahnschreiben vorgehalten, dass sie den US-amerikanischen Musikfilm „Can a Song Save Your Life?“ innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie eDonkey oder BitTorrent, anderen Nutzern unerlaubt zur Verfügung gestellt haben. Dadurch wurde der Film ohne Einwilligung der Rechteinhaberin öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung möchten die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer, dass der Abgemahnte den Film unverzüglich und dauerhaft von seinem Rechner löscht, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zahlt. Dieser Betrag setzt sich aus den Schadensersatzkosten in Höhe von 600,00 Euro und den Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 215,00 Euro zusammen.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung von Waldorf Frommer?

Wenn Sie auch ein Abmahnschreiben erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Es hilft nicht, wenn Sie vorschnell den geforderten Betrag begleichen, da Sie Ihrem Verteidiger dadurch die Möglichkeiten nehmen über die Höhe der Summe zu verhandeln.

Stattdessen sollten Sie zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, der für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche überprüfen kann. Weiterhin kann er die beigefügte Unterlassungserklärung insofern abändern, dass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben bezieht und möglichst zu Ihren Gunsten ist.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Frage, ob Sie haften oder nicht, hängt von den Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab. Es kann zwischen der Haftung als Täter, als Störer und der Haftungsbefreiung unterschieden werden. Täter ist derjenige, der eigenverantwortlich die Urheberrechtsverletzung begangen hat; er haftet vollumfänglich. Als Störer haftet man nicht für Schadensersatzkosten. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. In einigen Fällen kommt auch eine Haftungsbefreiung in Betracht. Dies ist zum Beispiel dann möglich, wenn Täter der Urheberrechtsverletzung ein volljähriges Familienmitglied ist, welches selbstverantwortlich gehandelt hat. Für diesen müssen Sie, als Störer, seit dem BearShare Urteil des Bundesgerichtshof von dem 8.Januar 2014 nicht mehr haften.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Canal Studio GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Can a Song Save Your Life?“ erhalten haben, melden Sie sich bei unserem erfahrenen Team von Abmahnhelfer.de. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an, in welchem Sie uns von Ihrem persönlichen Fall berichten können und wir Ihnen im Anschluss eine erste anwaltliche Einschätzung geben. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Rufnummer: 030 965 359 486.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.