Abmahnung durch FAREDS iAv. Malibu Media LLC – „two by two“

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt erneut im Auftrag der Malibu Media LLC Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen ab.

Der Vorwurf der Abmahnung ausgesprochen durch die Rechtsanwaltskanzlei FAREDS lautetet: Illegales Filesharings. Den Betroffenen wird demnach vorgeworfen den Film aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung „two by two“ widerrechtlich über eine Online-Tauschbörse anderen Nutzern selbiger zum Download angeboten zu haben.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing an dem Film „two by two“ nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Was tue ich, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wichtig ist, dass Sie auf jeden Fall auf die erhalten Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite, vor einer Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt es?

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied oder Mitbewohner die Urheberrechtsverletzung an dem Film „two by two“ veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren.

Auch kann oftmals der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

Um sich gegebenenfalls derartige Verteidigungsmöglichkeiten nicht abzuschneiden, sollten Sie keinesfalls vorab der Zahlungsaufforderung nachkommen oder sogar die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Insbesondere gesetzteres kann mit negativen Folgen für Sie behaftet sein. So kann diese unter Umständen eine zu hoch angesetzte Vertragsstrafe beinhalten. Da eine Unterlassungserklärung in der Regel ein Leben lang wirksam ist, kann Sie diese Vertragsstrafe bis weit in die Zukunft treffen. Auch kann diese eine vollständige Anerkennung der von der Malibu Media LLC gestellten Forderungen enthalten.

Lassen Sie daher Ihre erhaltene Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „two by two“ rechtlich überprüfen. Gerade bezüglich der unterschiedlichen Verteidigungsmöglichkeiten verbieten sich pauschale Aussagen über deren Vorliegen. Zu beurteilen sind diese an Hand des Einzelfalles.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS im Auftrag der Malibu Media LLC wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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