Abmahnung durch Fareds – „Summertimes Lunch“

Im Auftrag der Malibu Media LLC versendet die Rechtsanwaltskanzlei Fareds urheberrechtliche Abmahnung wegen Rechtsverletzungen an dem Film „Summertimes Lunch“. Aufgrund eines illegalen Uploads des Filmes über eine Online-Tauschbörse und dem damit öffentlichen Zugänglichmachens sind der Malibu Media LLC Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen die ermittelten Anschlussinhaber entstanden. Diese mache die Rechtsanwaltskanzlei Fareds nun in dem Namen ihrer Mandantschaft geltend. Die Betroffenen werden daher aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, durch welche die Streitigkeit als erledigt angesehen werden würde.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung gibt es?

Vorerst sollte die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Summertimes Lunch“ unbedingt ernstgenommen werden. Anderenfalls könnte gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.

Meist sind die Adressaten der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Summertimes Lunch“ vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen unüberlegt nachkommen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie als Anschlussinhaber können grundsätzlich als Täter oder aber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Vorerst wird, wie üblich, in der Abmahnung der Rechtsanwalteskanzlei Fareds wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Summertimes Lunch“ davon ausgegangen, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Summertimes Lunch“ eigenverantwortlich als Täter veranlasst haben.

Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem alle Bewohner den Anschluss gleichermaßen nutzen und besteht daher eine ernsthafte Möglichkeit, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Summertimes Lunch“ veranlasst hat, so kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden. Ist das der Fall können Sie als Anschlussinhaber jedoch noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zur Täterhaftung ist, dass Sie als Störer jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig sind. Daher kann gegebenenfalls die Schadensersatz Forderung erfolgreich zurückgewiesen werden. Lediglich der Erstattungsanspruch kann dann gegen Sie noch rechtlich weiterverfolgt werden.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds im Auftrag der Malibu Media LLC wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Summertimes Lunch“ können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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