Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Byzantium“

Dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des britisch-irischen Fantasy-Thriller „Byzantium“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Universum Film GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Was ist eine Abmahnung?

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharing die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung des Filmes „Byzantium“ der Kanzlei Waldorf Frommer reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Regelmäßig wird dieser, dass Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsforderungen zumindest anteilig zurückzuweisen. Dies ist regelmäßig dann möglich, wenn der abgemahnte Anschlussinhaber beweissicher darlegen kann, dass nicht er sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Zwar kommt dann noch eine sogenannte Störerhaftung in Betracht, welche jedoch auf die Haftung auf die Erstattung der Abmahnkosten begrenzt ist.

Durch eine voreilige Zahlung der von der Kanzlei Waldorf Frommer geforderten 815,00 Euro könnten Sie also ihre gegebenenfalls gute Ausgangssituation verschlechtern, denn eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages ist dann regelmäßig nicht mehr möglich.

Auch bei der Abgabe der beigefügten vorformulierten Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten. Diese ist regelmäßig zu weitgehend oder in den Fällen eines völligen Haftungsausschlusses auch nicht geboten. Auch hierzu sollte vorerst ein fachkundiger Rechtsanwalt befragt werden. Dieser kann dann gegebenenfalls die Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer insoweit abändern („modifizieren“), als dass sie sich auf die nötigsten Angaben beschränkt und trotz alle dem den rechtlichen Anforderungen genügt.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung des Filmes „Byzantium“ erhalten haben, so können Sie uns gern unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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