Abmahnung durch Waldorf Frommer für Universum Film GmbH – „Last Passanger-Zug ins Ungewisse“

Die Universum Film GmbH lässt durch die Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem britischen Action-Thriller „Last Passanger-Zug ins Ungewisse“ von Omid Nooshin ab. In der Abmahnung wird der Betroffene von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen, durch die dann die Forderungen der abgemahnten Partei als abgegolten angesehen werden würden.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung des Filmes  „Last Passanger – Zug ins Ungewisse“ erhalten haben, so bewahren Sie Ruhe und beachten Sie folgende Handlungsempfehlungen:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Keinesfalls ratsam ist es den Forderungen vorschnell nachzukommen. Insbesondere wird Verteidigungsziel Ihres Verteidigers sein, insbesondere die Zahlungsaufforderung zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Durch eine voreilige Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung, welche unter Umständen auch die Anerkennung der Forderungen der Gegenseite beinhaltet, vernichten Sie die Verhandlungsbasis ihres Verteidigers und könnten somit ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

In jedem Fall lohnt sich  die rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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