Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Am seidenen Faden“

Die Münchener Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtverletzungen an dem Musikalbum „Am seidenen Faden“ von Tim Bendzko, ab.

Was wird von der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert?

Den betroffenen Anschlussinhabern wird in dem Schreiben vorgeworfen, das Musikalbum „Am seidenen Faden“ von Tim Bendzko auf einem Peer-to-Peer Netzwerk zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer ist eine Reaktion auf eine derart begangene Rechtsverletzung an dem Musikalbum „Am seidenen Faden“. Sie beinhaltet zum einen wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, sofern der Abgemahnte folgenden Forderungen innerhalb einer von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzten Frist nachkommt:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie sollte auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer reagiert werden?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung innerhalb der von der Kanzlei Waldorf Frommer gesetzten Frist reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, mit der weitere Kosten anfallen. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Grundsätzlich wird der von Ihnen gewählte Rechtsanwalt das Verteidigungsziel verfolgen, die Forderungen gänzlich abzuwehren. Dieses Verteidigungsziel wird jedoch durch eine übereilte Zahlung des geforderten Geldbetrages derart vereitelt, dass unter Umständen die Verteidigungsbasis für weitere Verhandlungen genommen wird. Daher ist auch dringend von einer voreiligen Zahlung des Geldbetrages abzuraten.  Vorerst sollten Sie die Forderungen von einem Fachkundigen Rechtsanwalt rechtlich überprüfen lassen, denn es lohnt sich bei derartigen Filesharing-Abmahnungen in jedem Fall die rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren persönlichen Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Sie erreichen uns 7 Tage die Woche unter der kostenlosen Rufnummer: 030 – 200 590 77 77. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Ihr Team von Abmahnhelfer.de!

 

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