Abmahnung durch Waldorf Frommer – US-Serie „Bones – Die Knochenjägerin“

Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH lässt derzeit durch die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen versenden.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Gegenstand der Abmahnung ist die US-Serie “Bones – Die Knochenjägerin”. Diese soll der Anschlussinhaber über seinen Internetanschluss über ein p2p-Netzwerk anderen Nutzern selbiger unerlaubt zum Herunterladen angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen. Insbesondere bei Online-Tauschbörsen ist diesbezüglich zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert on der Abmahnung im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf, ie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, eine Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 815,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung der US-Serie “Bones – Die Knochenjägerin” erhalten haben, sollten Sie diese unbedingt ernstnehmen und folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig die geforderten 519,50 Euro zahlen!

2.    Nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    fachkundigen Anwalt fragen!

Sie sollten keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen! Die von der gegnerischen Seite vorformulierte Unterlassungserklärung enthält regelmäßig viel zu weitgehende Regelungen und ist somit nachteilig:

  • Ein Schuldanerkenntnis, das bei eventuellen gerichtlichen Streitigkeiten als Beweismittel gegen Sie verwendet werden kann
  • Die Verpflichtung zur Zahlung einer ggf. überhöhten Vertragsstrafe für den Fall einer Zuwiderhandlung
  • Ein Anerkenntnis der Forderung der Gegenseite
  • Bindung an die Erklärung über einen Zeitraum von 30 Jahren

Unter Umständen ist es ratsam eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, welcher gegebenenfalls die beigefügte Unterlassungserklärung insoweit “modifiziert”, als dass sie sich auf das nötigste beschränkt und dennoch den rechtlichen Anforderungen genügt.

Auch der Zahlungaufforderung sollte nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung nachgekommen werden. Eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung ist anderenfalls nicht mehr möglich.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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