Abmahnung Frommer Legal: Filesharing des Geiseldramas “7500”

Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Frommer Legal verschickt derzeit Filesharing-Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “7500”. Solche Abmahnungen basieren auf dem Vorwurf, der Titel sei in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten worden. In der Regel bietet die abmahnende Kanzlei an, gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung einer Vergleichssumme könne eine außergerichtliche Einigung erzielt werden. Nach Ablauf einer von Frommer Legal gesetzten Frist wird mit der Ergreifung gerichtlicher Hilfe gedroht.

Wer von einer solchen Abmahnung betroffen ist, sollte zunächst prüfen lassen, ob überhaupt eine Rechtsverletzung vorliegt. Andernfalls besteht auch keine Verpflichtung.

Filesharing-Abmahnung Frommer Legal für den Film 7500

Der Film “7500”: Terroristen entführen ein Flugzeug

Der Thriller “7500” von Patrick Vollrath wurde im August 2019 beim Locarno Film Festival zum ersten Mal gezeigt. In die deutschen Kinos kam er im Dezember 2019. Schauplatz des Films ist das Cockpit eines Airbus, der sich auf dem Flug von Berlin nach Paris befindet. Der Filmtitel spielt auf den in der Luftfahrt vereinbarten Transpondercode 7-5-0-0 an, der eine Entführung des Flugzeugs bedeutet.

Mit Glassplittern bewaffnet stürmen drei muslimische Extremisten das Cockpit des Flugzeugs. Der Angriff kann zwar abgewehrt werden und einer der Terroristen ist kampfunfähig, doch der Pilot erleidet tödliche Verletzungen. Sein junger Co-Pilot Tobias wird ebenfalls verletzt und gefesselt. Gemeinsam mit einem der Terroristen gelingt Tobias schließlich die Notlandung, sodass die Polizei mit den Terroristen verhandeln kann.

Was verlangt Frommer Legal von den Abgemahnten?

Im Abmahnschreiben wird der Vorwurf erhoben, der Adressat habe den Film “7500” zum Download bereitgestellt und damit eine Rechtsverletzung begangen. Er wird aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Außerdem macht Frommer Legal einen Lizenzschaden geltend und fordert eine Erstattung der außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten. Für das illegale Anbieten des Films “7500” verlangt Frommer Legal die Zahlung von 935,80 Euro.

Wie sollten Betroffene reagieren?

Selbst wenn der Anschlussinhaber für die Rechtsverletzung nicht verantwortlich ist, kann es sein, dass eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung beseitigt die Wiederholungsgefahr der vorgeworfenen Rechtsverletzung. Die dem Abmahnschreiben beigelegte Unterlassungserklärung sollte aber nicht ungeprüft unterschrieben, sondern von einem Anwalt “modifiziert”, also abgeändert werden. Die genannten Zahlungsansprüche sollten ebenfalls nicht ungeprüft akzeptiert werden. Die Summe ist oft überhöht und kann in vielen Fällen gesenkt werden. Wir raten Ihnen:

  • Lassen Sie sich nicht durch die kurzen Fristen einschüchtern. Sie werden oft nur so eng gesetzt, um Sie unter Druck zu setzen.
  • Bleiben Sie ruhig und reagieren Sie besonnen, aber fristgerecht. Sie riskieren sonst die Einleitung eines teuren Gerichtsverfahrens.
  • Checken Sie, ob jemand aus Ihrem Haushalt oder Freundeskreis für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, falls Sie als Täter ausscheiden.
  • Unterschreiben Sie nichts ungeprüft und holen Sie sich die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts.
  • Zahlen Sie nicht ohne fachkundige Prüfung. Jeder Einzelfall muss gesondert betrachtet werden. Daher sollten Sie sich anwaltlichen Rat holen.

Lassen Sie sich von unseren Filesharing-Experten beraten!

Die erfahrenen Urheberrechtsanwälte der Kanzlei VON RUEDEN bieten Verbrauchern, die von der Kanzlei Frommer Legal eine Abmahnung wegen Filesharing des Films “7500” erhalten haben, eine kostenfreie Ersteinschätzung an. Ein Anwalt prüft Ihren Fall und berät Sie unverbindlich zu Ihren Optionen für das weitere Vorgehen. Viele Abmahnung können abgewehrt werden und überhöhte Forderungen lassen sich oft reduzieren. Rufen Sie uns unter der 030 – 200 590 77 77 an oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular. Wir sind für Sie da!

 

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